AB 344079
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-09-16
Wortprotokoll
Die Frau Präsidentin hat die etwas ungewöhnliche Ausgangslage beschrieben. Sie haben auf der Traktandenliste das Geschäft "Tabakproduktegesetz (TabPG). Teilrevision" und dann den Begriff "Differenzen". Jetzt ist es so: Weil der Nationalrat zwar die Detailberatung durchgeführt, die Vorlage am Schluss aber in der Gesamtabstimmung abgelehnt hat, machen wir eine Differenzbereinigung eigentlich nur für die Frage des Eintretens.
Es ist nicht böser Wille, dass Sie auf Ihrer Fahne sämtliche Beschlüsse des Nationalrates nicht mehr sehen, auch nicht, wo der Nationalrat Detailbeschlüsse gefasst hat, weil wir heute noch einmal mit der ganzen Beratung, inklusive aller Detailbeschlüsse, beginnen müssen. Ich werde Ihnen aber bei der Detailberatung trotzdem einige dieser Nationalratsentscheide nicht vorenthalten, damit Sie einen Hintergrund haben. Aber auch nach Rückfrage war es nicht möglich, Ihnen die Nationalratsbeschlüsse für die Detailberatung in der Fahne zu zeigen, was ich eigentlich bedaure. [PAGE 774]
Im Nationalrat wurde insbesondere die Verfassungsmässigkeit der Umsetzungsvorschläge bestritten. Ihre Kommission hat deshalb zu dieser Frage Anhörungen gemacht. Sie wissen, das Volk hat die Volksinitiative "Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung" sehr deutlich angenommen, entgegen den Beschlüssen von Bundesrat und Parlament. Es geht jetzt darum, diese neue Verfassungsbestimmung umzusetzen. Ihre Kommission hatte einerseits ein Gutachten des BAG vom 18.[NB]Januar 2024, das mit dem Bundesamt für Justiz abgesprochen ist, vor sich. Andererseits hat die Kommission einen Experten und eine Expertin angefragt, einerseits Herrn Professor Urs Saxer und andererseits Frau Professorin Kerstin Noëlle Vokinger. In den beiden Anhörungen war die Unabhängigkeit der Experten eine Frage. Frau Professorin Vokinger hat ausgeführt, sie habe keinerlei Interessenkonflikte, also weder mit den Initiantinnen und Initianten noch mit der Tabakindustrie. Herr Professor Saxer hat auf Rückfrage bestätigt, dass er bereits Gutachten für die Initiativgegner verfasst habe.
Im Resultat - ich komme zum Teil bei der Detailberatung noch darauf zurück - hat sich nämlich ergeben, was Sie nicht erstaunen wird, dass die befragten Juristinnen und Juristen natürlich nicht gleicher Meinung waren. Kurz zusammengefasst, war man sich wenigstens einig, dass Artikel 18 Absatz[NB]1, über den wir auch noch sprechen, in den vorliegenden Fassungen verfassungskonform ist. Beim Rest hingegen stellte sich heraus, dass das BAG und das Bundesamt für Justiz ebenso wie Frau Professorin Vokinger der Meinung waren, dass die ständerätlichen Fassungen von Artikel 18 Absätze 1 und 2, Artikel 19 Absatz 1 und Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe[NB]g verfassungswidrig seien, weil sie den Verfassungstext nicht genügend umsetzen würden, wogegen Professor Saxer der Meinung war, diese Regelungen - also auch unsere bisherigen Beschlüsse - seien verfassungskonform. Umgekehrt war Herr Professor Saxer der Meinung, dass die bundesrätliche Fassung von Artikel 18 Absätze 1 und 2 verfassungswidrig sei, wohingegen die anderen, also Frau Professorin Vokinger und die Vertretungen des Bundesamtes für[NB]Gesundheit[NB]und[NB]des[NB]Bundesamtes für Justiz, der Meinung waren, dass die bundesrätliche Fassung verfassungskonform sei.
Der Hintergrund der Geschichte - Sie kennen sie - ist eine Volksinitiative, die im Februar 2022 von einer Mehrheit von 56,7 Prozent der Stimmbevölkerung angenommen wurde. Sie bezieht sich auf die Tabakwerbung gegenüber Kindern und Jugendlichen. Die Initiative schreibt im Verfassungstext vor, dass eine solche Werbung Kinder und Jugendliche nicht mehr "erreichen" darf. Das ist die Formel in der Verfassung: Sie darf sie nicht mehr "erreichen". Im Abstimmungsbüchlein wurde ausgeführt, dass Rauchen mit 9500 Todesfällen pro Jahr das grösste Problem der öffentlichen Gesundheit sei, zumindest was vermeidbare Todesfälle betreffe, und dass diese Todesfälle etwa 4 Milliarden Franken an Kosten verursachen würden. In der Kommission führte der Bundesrat auch aus, dass der Raucheranteil in der Schweiz mit 24 Prozent im europäischen Vergleich sehr hoch[NB]sei[NB]und[NB]dass[NB]er[NB]insbesondere bei den 20- bis 24-Jährigen sehr hoch sei. 40 Prozent dieser Altersgruppe würden täglich rauchen. Fast die Hälfte der Raucherinnen und Raucher beginne demgemäss vor dem 18.[NB]Altersjahr zu rauchen. Umgekehrt führte der Bundesrat aus, dass das Beispiel mehrerer europäischer Länder gezeigt habe, dass die Raucherquote aufgrund wirksamer Werbeeinschränkungen massiv zurückgehe, beispielsweise in Grossbritannien von 20 auf 13 Prozent.
Nun, Eintreten war bei dieser Ausgangslage in Ihrer Kommission unbestritten. Ich weiss jetzt nicht, Frau Präsidentin: Soll ich zum Eintreten noch etwas Zusätzliches sagen? Wir haben keine Minderheiten, auch keine Einzelanträge; ich gehe davon aus, dass wir eintreten. Das wären meine Ausführungen zur Eintretensdebatte.