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AB 344249

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-09-16

Wortprotokoll

Das Wort "administrative Belastung" ist schon ein bisschen abgedroschen, das gebe ich zu. Wenn man aber von administrativer Belastung im Gesundheitswesen spricht, hat das, so wie es heute läuft, zum Teil einen etwas zynischen Charakter. Inzwischen haben wir in fast allen Berufsgattungen des Gesundheitswesens einen ausgeprägten Fachkräftemangel. Gleichzeitig werden die administrativen Anforderungen an dieses Personal ständig erhöht. Sie wissen, dass wir seit dem 1.[NB]April 2021, also seit rund dreieinhalb Jahren, einen neuen Qualitätsartikel im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) haben, und zwar Artikel 58 in Verbindung mit Artikel 58a. In diesen Artikeln wird geregelt, wie die Qualität im Gesundheitswesen sicherzustellen ist. [PAGE 794]

Warum bin ich nun mit der Stellungnahme des Bundesrates, für die ich natürlich danke, Frau Bundesrätin, nicht zufrieden? Ich muss nämlich ernsthaft sagen: Ich kann damit nicht zufrieden sein. Ich möchte das jetzt in drei Fragen an Sie kleiden, Frau Bundesrätin:

1.[NB]Dieser Artikel existiert seit nunmehr dreieinhalb Jahren. Die Verbände, Kassen und Leistungserbringer, sind aufgerufen, miteinander eine Regelung für diese Qualitätsbestimmung zu finden. Das Resultat ist, Sie bestätigen das, dass in allen praxisambulanten Bereichen - das sind etwa fünfzehn Leistungsgruppen - kein einziger Vertrag zustande gekommen ist. Kein einziger! Im Spitalbereich hat es einen Vertrag gegeben, im ambulanten Bereich nichts. Frau Bundesrätin, können Sie uns hier über den Stand der Dinge orientieren? Sie sagen in Ihrer Stellungnahme, dass Sie auf Fortschritte hoffen. Ich meine, wir hoffen natürlich alle auf Fortschritte. Gibt es diese Fortschritte, oder beabsichtigt der Bundesrat - er dürfte das -, nach Artikel 58a KVG selbst entsprechende Regelungen zu treffen, einfach weil sich die Tarifpartner nicht einigen konnten? Das war die Frage 1.

2.[NB]Was Punkt 2 der bundesrätlichen Stellungnahme anbelangt, muss ich sagen, dass ich diesen Absatz dreimal lesen musste, und ich glaube ihn immer noch nicht. Wir sind derzeit mit der Situation konfrontiert, dass die Leistungserbringer dazu aufgefordert werden - zum Teil auch zu Recht -, genaue Qualitätsregeln aufzustellen. Dabei geht es nicht nur darum, die Qualität sicherzustellen, was natürlich in der Leistung der Gesundheitsanbieter inbegriffen ist und was ich auch verstehe, sondern zusätzlich wird verpflichtend ein ganzes Qualitätsentwicklungsprogramm eingeführt. Das hat einen erheblichen Dokumentationsaufwand zur Folge, das heisst: an allen Arten von Messungen teilnehmen, Massnahmen zur Qualitätsentwicklung treffen und diese auch weiterführen. Bei dem riesigen Zusatzaufwand kommt der Bundesrat zur doch sehr erstaunlichen Feststellung, dass dieser Mehraufwand dazu führen würde, dass die Ärztinnen und Ärzte dann mehr Zeit für die Patienten hätten - nicht weniger Zeit, mehr Zeit!

Das geht für mich, Frau Bundesrätin, schon rein mathematisch nicht auf. Wie kann man das rechtfertigen? Wegen des enormen Aufwandes sind Sie von mittlerweile fünfzehn Leistungserbringern angefragt worden, wie Sie die Abgeltung für die Zusatzaufwände, nicht die Grundaufwände zu machen gedenken. Man rechnet bei einer Ärztin oder einem Arzt mit einem Aufwand von etwa zwei Stunden pro Woche. Diese Zeit fehlt dann natürlich vor den Patienten. Wie kommt man nun auf die Idee, dass das jetzt sogar zu mehr Betreuungszeit für die Patienten führen würde?

3.[NB]Es sind keine Verträge zustande gekommen, und zwar vor allem deshalb, weil der Bundesrat offenbar nicht bereit ist, Hand zu bieten, um wenigstens für die massiven Zusatzaufwendungen ein Entgelt vorzusehen. Ich bin mir nicht sicher, Frau Bundesrätin, ob diese Haltung des Bundesrates gesetzeskonform ist. Im Gesetz, das wir verabschiedet haben, in den Artikeln 58 und 58a KVG, steht kein Wort davon, dass diese Zusatzaufwendungen nicht abgegolten werden dürfen. Es ist festzulegen - und bei den Tarifen läuft ja im Moment eine grosse Revision zum ärztlichen Bereich -, dass entsprechende Aufwendungen auch abzugelten sind. Die fehlende Finanzierung hat verhindert, dass es überhaupt Regelungen gibt. Und ich möchte Sie hier fragen, ob der Bundesrat nicht etwas Hand bieten könnte, um ein entsprechendes Entgelt zu vereinbaren, damit wenigstens einige Verträge zustande kommen.

Also, ich bin leider nicht befriedigt und hoffe hier auf eine spannende Antwort von der Frau Bundesrätin und insbesondere möglicherweise auf einen Meinungswandel im Bundesrat, damit wir in diesem Thema etwas weiterkommen.