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preparatory:AB 344749

Schläfli Nina · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-09-18

Wortprotokoll

Ich kehre jetzt wieder zum eigentlichen Geschäft zurück und werde mich zur Metadiskussion nicht äussern.

Wie man es dreht und wendet, es mag keine grosse Begeisterung für dieses Gesetz aufkommen. Die Befugnisse der Mitarbeitenden in den Bundesasylzentren werden erweitert. Der ursprüngliche Kern, nämlich das Verhindern von Gewalt in den Zentren, ist kaum mehr zu erkennen. Weil aber die Aufgaben und Disziplinarmassnahmen bisher auch ohne gesetzliche Grundlage oder auf der Basis von Verordnungen oder Reglementen zur Erledigung und zur Anwendung kamen, begrüssen wir die neuen und geänderten Artikel im Asylgesetz grundsätzlich. Ob die SP-Fraktion am Schluss zustimmen wird, hängt vom Ausgang der Abstimmungen über diverse Minderheitsanträge ab. Kollege Tschopp hat das schon ausgeführt, ich möchte es noch einmal unterstreichen: Es gibt für uns zwei rote Linien. Erstens betrifft das alle Verschärfungen, die dem besonderen Schutz von Minderjährigen nicht mehr Rechnung tragen würden. Zweitens - es geht vor allem um Block 2 - betrifft das den Einsatz von Waffen in Bundesasylzentren.

Zu den einzelnen Anträgen: Den Minderheitsantrag Rutz Gregor erachten wir für den Betrieb und die Sicherheit in den Bundesasylzentren als unnötig. Die Durchsuchung von elektronischen Geräten ist für das Asylverfahren bereits andernorts geregelt. In diesem Bereich gäbe es keinen Mehrwert, es wäre ein weiterer unnötiger Eingriff.

Den Minderheitsantrag I (Riner) lehnen wir ebenfalls ab. Wie eingangs erwähnt, ist uns die angemessene Behandlung von Minderjährigen ein zentrales Anliegen. Dem trägt die Minderheit II (Klopfenstein Broggini) sogar noch mehr Rechnung, weshalb wir sie unterstützen werden.

Wir unterstützen weiter die Minderheit I (Glättli). Disziplinarmassnahmen sollen sich auf Vorfälle in unmittelbarer Nähe zu oder auf den Bereich rund um die Asylzentren beschränken. Aus den gleichen Überlegungen lehnen wir den Einzelantrag Kolly ab.

Die Minderheit I (Jost) werden wir unterstützen. Das Festhalten von Jugendlichen ist ein schwerer Eingriff und muss durch andere, geeignete Massnahmen ersetzt werden.

Den Minderheitsantrag II (Schmid Pascal) lehnen wir ebenfalls ab. Den Minderheitsantrag II (Steinemann) lehnen wir auch ab, weil die Festhaltung einen gewichtigen Eingriff in die Grundrechte darstellt und wirklich nur bei erheblicher Gefahr zum Einsatz kommen sollte.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

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