AB 345088
Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-09-19
Wortprotokoll
Da wurden jetzt doch relativ grosse Worte für ein Geschäft bemüht, das man durchaus auch technisch betrachten kann, wennschon es bei diesem Gesetz natürlich um ein hehres Ziel geht. Es geht um die Nutzung des Untergrunds, und da kommt es halt immer häufiger zu Konflikten. Es sind Zukunftsprojekte wie die Tiefengeothermie, Technologien zur CO2-Abscheidung und -Speicherung, Tiefenlager oder Cargo sous terrain, die halt wirklich immer mehr Planung von staatlicher Seite benötigen, und diese staatliche Planung braucht als Grundlage immer mehr Daten. Es ist also richtig, dass man eine gesetzliche Grundlage schafft, damit auch die bereits bestehenden Daten den staatlichen Stellen zur Verfügung gestellt werden, welche diese Daten eben benötigen. Die Mitte-Fraktion anerkennt also den Handlungsbedarf und wird auf die Vorlage eintreten.
Aber so, wie es der Bundesrat zu tun gedenkt, geht es halt wirklich nicht. Der Bundesrat hat zwei Punkte vergessen. Es geht dabei nicht um irgendwelche verfassungstechnischen Wortklaubereien, sondern um sehr, sehr Grundsätzliches.
Der erste Punkt: Der Untergrund ist Sache der Kantone. Wir können uns darüber aufregen, aber im Ständerat war das der Punkt, der zum Abschuss des Geschäfts geführt hat. Und wenn wir da nichts ändern, wird das im Ständerat immer zum [PAGE 1730] Abschuss führen. Dafür haben wir den Schwesterrat auch. Wir müssen uns dieser Sache annehmen. So, wie es jetzt im Gesetz geregelt ist, geht es nicht.
Der zweite Punkt, der die Verfassung da tangiert, ist die Frage nach den Eigentumsrechten. Wenn wir hier über die Verfassung diskutieren, geht es nicht um das dufoursche Erbe und um die Frage, was die Landesvermessung kann und was nicht. Es geht um einen Normenkonflikt mit den Eigentumsrechten der Organisationen und Personen, welche diese Daten erhoben haben und diese nun dem Staat zur Verfügung stellen sollen. Darum geht es. Es geht um diesen Normenkonflikt, und den darf man durchaus etwas nüchtern betrachten, statt einfach zu sagen, man beerdige das Erbe von Dufour. Es braucht einfach eine Lösung.
Unter dem Strich befriedigt uns der Entwurf des Bundesrates nicht, und wir werden ihn zurückweisen. Wir anerkennen aber den Handlungsbedarf, und deshalb ist für uns der Antrag der UREK eben stimmig. Wir treten auf das Geschäft ein, weisen den Entwurf aber an den Bundesrat zurück. Der Bundesrat soll darlegen, welche verfassungsrechtlichen Grundlagen dem Gesetz zugrunde liegen und wie kompatibel dieses Gesetz mit den Verfassungsbestimmungen hinsichtlich der föderalen Aufgabenteilung und bezüglich der Eigentumsrechte ist. Der Bundesrat soll im Erlass präzisieren, für welche Aufgaben die Daten gesammelt respektive eingeholt werden sollen. Er soll also gesetzlich verankern, was Daten von nationalem Interesse sind, und damit auch den Konflikt mit den Eigentumsrechten etwas "abtempieren". Weiter soll natürlich auch eine Lösung für die Entschädigung der Datenzwangslieferanten gefunden werden. Und wenn das alles geschehen ist, dann können wir hier drin entscheiden, ob wir jetzt einen Präzedenzfall der Verstaatlichung privater Daten haben oder ob wir den verhindert haben.
Sie sehen es im Antrag der Kommission, Sie haben es vorhin gehört: Während die Ratsrechte die Problemstellung negiert und nicht eintreten will, übergeht die linke Seite die angesprochenen, im bestehenden Entwurf kaum lösbaren Normenkonflikte. Der wie fast immer goldene Weg der Mitte ist der richtige: eintreten und gemäss meinen Ausführungen zurückweisen, wie es die Kommissionsmehrheit beantragt.
Ich bitte Sie im Namen der Mitte-Fraktion, der Mehrheit zu folgen.