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preparatory:AB 345255

Baume-Schneider Elisabeth · Bundesrat · Jura · 2024-09-23

Wortprotokoll

Aktuell sind 108 Pflanzenschutzmittel und 121 Parallelimportprodukte zugelassen, die Wirkstoffe enthalten, die zu den PFAS gehören. Im Unterschied dazu wird in der Pflanzenschutzmittelverordnung der Begriff "Beistoffe" für Stoffe verwendet, die den Pflanzenschutzmitteln hinzugefügt werden, aber nicht als Wirkstoffe gelten. Die Informationen über diese in Pflanzenschutzmitteln enthaltenen Zusatzstoffe könnten nur über eine aufwendige Recherche eruiert werden. Daher ist es nicht möglich, vorliegend die Anzahl der Pflanzenschutzmittel anzugeben, die als PFAS geltende Zusatzstoffe enthalten. Das Verzeichnis der Pflanzenschutzmittel führt die Informationen über die Zulassungen gemäss Artikel 45 dieser Verordnung. Diese umfassen insbesondere die relevanten Informationen für die Anwendung der Pflanzenschutzmittel. Die chemischen Gruppen, denen Wirkstoffe zugeteilt werden können, gehören nicht zu den Informationen, die öffentlich zur Verfügung gestellt werden müssen. In der Antwort auf die Interpellation Glättli 24.3348, "Wie regelt der Bundesrat den Einsatz von PFAS-Pestiziden?", hat der Bundesrat die Wirkstoffe aufgelistet, die der Gruppe der PFAS angehören. Im Verzeichnis der Pflanzenschutzmittel können diese Wirkstoffe gesucht und alle Pflanzenschutzmittel angezeigt werden, die einen bestimmten Wirkstoff enthalten.