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preparatory:AB 345411

Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2024-09-23

Wortprotokoll

Der Ständerat ist letztes Mal bei Artikel 4 dem Antrag Ihrer Kommission gefolgt und hat beschlossen, vom gesamten Verpflichtungskredit gemäss Artikel 4 Absatz 1 von 128,2 Millionen Franken für projektgebundene Beiträge etwas mehr als die Hälfte - maximal 75 Millionen Franken - für die Ausbildung in der Humanmedizin einzusetzen. Das ist eine Einladung an die Schweizerische Hochschulkonferenz, diesen Betrag auch einzusetzen. Damit bringt er ein klares politisches Signal für die Stärkung der Humanmedizin bzw. der entsprechenden [PAGE 856] Ausbildung zum Ausdruck. Der Bedarf an Humanmedizinerinnen und -medizinern in unserem Land ist uns ja bekannt. Der Bundesrat selber hat in der Botschaft gesagt, diese Ausbildung sei eine Priorität. Er hat sie aber bisher nicht zuhanden der Kantone explizit finanziell unterlegt.

Umgekehrt sind wir uns bewusst, dass der Kredit von rund 128 Millionen Franken für projektgebundene Beiträge nach Ansicht der Kommission und des Ständerates nicht erhöht werden soll. Damit kommen andere Schwerpunkte, die von der Hochschulkonferenz kompetenzgemäss schon gesetzt sind, unter Druck. Die Umsetzung dieser anderen Schwerpunkte heissen wir auch gut. Deshalb sollte der Maximalbetrag von 75 Millionen Franken aus Respekt vor diesen Punkten reduziert werden. Diese Schwerpunkte brauchen einen Planungsvorlauf. Bei den jetzigen Schwerpunkten, die vorgesehen sind, wurde im Jahre 2021 mit der Planung begonnen. Diese Planungen würden mindestens zum Teil obsolet, wenn nun mehr als die Hälfte für Humanmedizin eingesetzt würde. Das wäre unser politischer Wille.

Aus Respekt vor den anderen Schwerpunkten beantragt die Mehrheit - der[NB]Entscheid fiel[NB]mit 7[NB]zu 6[NB]Stimmen -, den für Humanmedizin vorgesehenen Kredit auf 25 Millionen Franken zu beschränken. Die Minderheit beantragt einen Maximalbetrag von 50 Millionen Franken, dies auch angesichts dessen, dass es sich - egal, ob 25 oder 50 Millionen Franken - um einen Maximalbeitrag handelt, welcher von der Hochschulkonferenz nicht oder nicht vollständig ausgeschöpft werden muss. Es ist eine Kann-Bestimmung, und es obliegt schliesslich der Hochschulkonferenz, zu[NB]bestimmen,[NB]ob[NB]und[NB]in[NB]welchem[NB]Umfang sie dem politischen Willen gerecht werden will. Rechtlich gibt es keine Verpflichtung.

Gleichwohl bitte ich Sie, aus Respekt vor den anderen Schwerpunkten wie Chancengleichheit, Nachhaltigkeit und Nachwuchsförderung, die wir alle unterstützen, und vor den entsprechenden Investitionen, dem Antrag der Mehrheit zu folgen und mit 25 Millionen Franken ein Signal zu geben. Dies soll auch deshalb erfolgen - da muss man noch weiter denken -, weil es eine entsprechende Grundfinanzierung braucht, wenn in der Humanmedizin wirklich ein Schwerpunkt gesetzt wird, sprich mehr Studienplätze für Medizinerinnen und Mediziner geschaffen werden. Das Medizinstudium gehört nun mal zu den teureren Studien. Das heisst, die Grundbeiträge oder die Referenzkosten werden wieder erhöht werden, und wir werden dann, zwar etwas später, aber doch erneut wieder gebeten, den Beitrag des[NB]Bundes[NB]an[NB]die[NB]Grundbeiträge[NB]zu erhöhen. Die Rechnung kommt dann wieder, und deshalb wollen wir dies mit Sorgfalt tun.

Die Mehrheit beantragt 25 Millionen Franken, die Minderheit 50 Millionen Franken. Diese wird sich noch selber zu Wort melden.