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AB 346397

Pamini Paolo · Nationalrat · Tessin · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-09-25

Wortprotokoll

Unsere Fraktion unterstützt die vollständige Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung klar. Ich möchte hier kurz noch betonen, warum sie das tut.

Nehmen wir ein paar Beispiele als Vergleich. Nehmen wir an, Sie arbeiten Teilzeit. Sollte dann eigentlich Ihr Einkommen hochgerechnet auf 100 Prozent besteuert werden? Natürlich würden Sie sagen: Nein. Aber das ist genau das, was zum Beispiel mit einer teilweise vermieteten Ferienwohnung seit Jahrzehnten passiert. Das steuerbare Einkommen wird bei einer solchen Zweitwohnung, die nur teilweise selbst benutzt und sonst vermietet wird, bis zum Eigenmietwert hochgerechnet. Ein weiteres Beispiel: Sie besitzen ein Auto. Sollten Sie eigentlich auf der Basis der täglich ersparten Automietkosten besteuert werden, die als fiktives Einkommen gelten würden? Natürlich würden alle sagen: "Nein, was soll das? Das Auto habe ich mit meinem ersparten Geld gekauft!" Aber genau das passiert mit der Eigenmietwertbesteuerung. Oder ich gebe Ihnen noch ein weiteres, ähnliches Beispiel. Sie sind zu 100 Prozent erwerbstätig und erhalten dann ein Sabbatical gesprochen. Das heisst, Sie könnten zum Beispiel ein Jahr lang die Welt bereisen, sich mit neuen Gedanken auseinandersetzen, vielleicht Themen vertiefen usw., damit Sie ein Jahr später weitergebildet an die Arbeit zurückkehren. Sollten Sie trotzdem auf der Basis eines vollständigen Jahreslohns besteuert werden, weil Sie das Potenzial gehabt hätten, ihn zu verdienen? Natürlich nicht. Aber der Eigenmietwert funktioniert genau so.

Rein ökonomisch gesehen, ist die Eigenmietwertbesteuerung sinnlos. Ich weiss, in Bezug auf die juristische Bewertung ist die Lehre gespalten. Es gibt Leute in der Lehre, die sagen, die Eigenmietwertbesteuerung sei gerechtfertigt, andere nicht. Die Rechtsprechung ist auch vielfältig. Wir kennen das Instrument seit Jahrzehnten.

Ich muss jetzt der Parlamentsbibliothek danken. Ich habe sie beauftragt, die Entstehungsgeschichte der Eigenmietwertbesteuerung zu eruieren. Aufgrund dieser Recherche muss ich wirklich sagen, es stimmt, was Milton Friedman, der Nobelpreisträger, sagte: "Nothing is more permanent than a temporary tax", nichts ist dauerhafter als eine vorübergehende Steuer. Die Eigenmietwertbesteuerung wurde 1934 im Rahmen der damaligen Krisenabgabe als Notmassnahme eingeführt. Sie wurde dann am 9.[NB]Dezember 1940 mit dem Bundesratsbeschluss über die Erhebung einer Wehrsteuer weiter verlängert und so weiter und so fort, und dies bis zur heutigen direkten Bundessteuer. Es war der Kanton Basel-Stadt, der 1880 die Eigenmietwertbesteuerung einführte. Er war der allererste Kanton, der auf eine solche Idee kam. 1926 hiess auch das Obergericht des Kantons Uri den Eigenmietwert als Bestandteil des steuerbaren Einkommens gut. Es folgte dann der Kanton Genf im Jahr 1923. Der Bund, der, wie gesagt, [PAGE 1869] diese Besteuerung 1934 einführte, trug massiv dazu bei, dieses fiktive Einkommen zu besteuern.

Die Gründe für die vollständige Abschaffung habe ich aus ökonomischer Sicht schon skizziert. Die Stellungnahme des Bundesrates ist diesbezüglich auch sehr willkommen. Sie beinhaltet viele Argumente, die wir ebenso teilen. Verwaltungsökonomisch und natürlich auch steuersystematisch wären zwei Systeme schlechter zu begründen. René Matteotti, ordentlicher Professor für Steuerrecht an der Universität Zürich, schrieb in einem am 10.[NB]Mai 2019 veröffentlichten Kurzgutachten im Auftrag der Finanzdirektorenkonferenz, eigentlich seien zwei Systeme - also eine Abschaffung des Eigenmietwerts nur bei Erstwohnungen, aber nicht bei Zweitwohnungen - verfassungswidrig. Die Objektsteuer ist eine Lösung, die dieser Rat dem anderen Rat vorschlägt, damit gerade Tourismuskantone wie der meinige eine Einnahmequelle als Ersatz bekommen.