AB 347385
Giacometti Anna · Nationalrat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2024-12-03
Wortprotokoll
Wir beraten ab heute als Erstrat den Voranschlag 2025 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2026-2028 sowie den Nachtrag II zum Voranschlag 2024. Die Finanzkommission des Nationalrates tagte dazu am 2.[NB]September, am 11.[NB]Oktober und - nach den Vorberatungen in den vier Subkommissionen - am 11., 12.[NB]und 13.[NB]November 2024.
Ich beginne mit dem Nachtrag II zum Voranschlag 2024. Dieser enthält zwei Bundesbeschlüsse. Der Bundesrat beantragt dem Parlament im Rahmen seiner Botschaft vom 20.[NB]September 2024 sieben Nachtragskredite im Umfang von 302,1 Millionen Franken. Davon werden 100 Millionen Franken intern kompensiert.
Dazu einige Ausführungen: 185 Millionen Franken werden für die Schutzsuchenden aus der Ukraine benötigt und als ausserordentlicher Zahlungsbedarf beantragt. Für das Jahr 2024 gehen die aktuellen Schätzungen von durchschnittlich 63[NB]500 Personen mit Schutzstatus S aus, die Sozialhilfe benötigen. Bei der Budgetierung war man von 50[NB]000 Personen ausgegangen.
Seit 2021 gilt die Schweiz beim EU-Forschungsprogramm als nicht assoziiertes Drittland. Aufgrund des Ausschlusses hat der Bundesrat Übergangsmassnahmen beschlossen. Die Beiträge werden nach dem effektiven Bedarf gemäss Projektfortschritt ausbezahlt. Der Mehrbedarf 2024 in Höhe von 86 Millionen Franken kann in den Jahren 2026 bis 2030 kompensiert werden, da mit diesem Nachtragskredit Zahlungen vorgezogen werden.
Bei der familienergänzenden Kinderbetreuung ist die Höhe der benötigten Mittel abhängig von der Anzahl der eingereichten Gesuche und der Anzahl der Betreuungsplätze, die mitfinanziert werden können. In diesem Jahr dürften 4000 weitere Plätze hinzukommen. Ausserdem haben Kantone und Gemeinden ihre Subventionen erhöht, an denen sich der Bund ebenfalls beteiligt. Insgesamt wird ein Nachtragskredit von 14,2 Millionen Franken beantragt.
Die weiteren Nachtragskredite summieren sich auf 16,8 Millionen Franken und betreffen verschiedene Bereiche. Die Finanzdelegation hat den Nachtrag der Wettbewerbskommission für die Rückerstattung einer Sanktion an die Swisscom aufgrund eines Bundesgerichtsentscheides als dringlich bewilligt, damit keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Die Vorgaben der Schuldenbremse für den ordentlichen Haushalt können auch unter Berücksichtigung der beantragten Kreditaufstockungen eingehalten werden.
Da die Verträge mit den bestehenden Reservekraftwerken im Frühling 2026 auslaufen, wird für die Projektierung neuer Reservekraftwerke ein Verpflichtungskredit von 50 Millionen Franken beantragt; dieser ist der Ausgabenbremse unterstellt.
Mit einem separaten Bundesbeschluss wird eine Aufstockung des Voranschlagskredites um 154,2 Millionen Franken für den Substanzerhalt der Bahninfrastruktur unterbreitet, der durch den entsprechenden Fonds finanziert wird.
Die Finanzkommission hat beim Bundesamt für Umwelt auf Antrag der FK-N3 eine Erhöhung der Position "Wildtiere, Jagd und Fischerei" von 1 Million Franken beschlossen. Diese zusätzlichen Mittel sind zugunsten von Schutzmassnahmen gegen den Wolf einzusetzen.
Ich komme zum Voranschlag 2025 und zum Finanzplan 2026-2028. An seiner Sitzung vom 21.[NB]August 2024 hat der Bundesrat seine Botschaft zuhanden des Parlamentes verabschiedet. Die Vorgaben der Schuldenbremse können dank den Bereinigungsmassnahmen von rund 2 Milliarden Franken eingehalten werden. Der Bundesrat hat eine Querschnittkürzung bei den schwach gebundenen Ausgaben - ohne Armeeausgaben - von 1,4 Prozent vorgesehen. Weitere Massnahmen sind die Kürzung des Beitrages an die Arbeitslosenversicherung um 589 Millionen Franken, die Reduktion der Einlage in den Bahninfrastrukturfonds um 300 Millionen Franken, der Reserveabbau im ETH-Bereich um 100 Millionen Franken, die Kürzung der Einlage in den Regionalentwicklungsfonds um 25 Millionen Franken, die Erhöhung der Tabaksteuer um 44 Millionen Franken und die ausserordentliche Verbuchung von 700 Millionen Franken bei den Ausgaben für die Schutzsuchenden aus der Ukraine.
Im Sommer 2024 ereigneten sich auch in der Schweiz schwere Unwetter, die in mehreren Kantonen zu sehr grossen Schäden führten. Das UVEK hat, gestützt auf eine Umfrage bei den betroffenen Kantonen, eine Bedarfserhebung erstellt. Die Nachmeldung des Bundesrates betrifft die Massnahmen zum Schutz vor Naturgefahren und den Hochwasserschutz.
Das budgetierte Finanzierungsdefizit für das Jahr 2025 beläuft sich, inklusive der Nachmeldung vom 13.[NB]September 2024, auf 758 Millionen Franken. Die Gesamteinnahmen betragen 85,679 Milliarden, die Gesamtausgaben 86,437 Milliarden Franken. Der Voranschlagsentwurf des Bundesrates sieht im ordentlichen Haushalt ein Defizit von 426 Millionen Franken vor. Die Schuldenbremse würde jedoch ein konjunkturelles Defizit von 512 Millionen Franken zulassen, sodass ein struktureller Überschuss - das ist Handlungsspielraum gemäss Schuldenbremse - von 86 Millionen Franken resultiert. [PAGE 2055]
In den Finanzplanjahren 2026 bis 2028 bestehen weiterhin strukturelle Finanzierungsdefizite. Somit sind weitere Massnahmen nötig, um den Bundeshaushalt wieder in ein strukturelles Gleichgewicht zu bringen. Der Bundesrat hat deshalb eine Expertengruppe zur Überprüfung der Aufgaben und Subventionen eingesetzt. An seiner Sitzung vom 20.[NB]September 2024 hat der Bundesrat Eckwerte des Entlastungspaketes festgelegt. Er will vor allem Massnahmen bei den Ausgaben ergreifen. Die Vernehmlassung soll Anfang 2025 eröffnet werden. Zudem will der Bundesrat, dass alle Aufgabenbereiche einen Beitrag leisten, dies im Sinne der sogenannten Opfersymmetrie, und dem Projekt zur Überprüfung der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen Rechnung tragen.
Die Subkommissionen haben in den vergangenen Wochen den Voranschlag 2025 und den Finanzplan 2026-2028 vorberaten und der Finanzkommission zahlreiche Änderungsanträge gestellt. Die Beratungen in der Finanzkommission dauerten drei Tage.
Die Mehreinnahmen gegenüber dem Entwurf des Bundesrates betragen 22 Millionen Franken, die Mehrausgaben 95,9 Millionen Franken. Der strukturelle Überschuss nach der Vorberatung durch die FK-N beträgt noch 12,3 Millionen Franken. In der Gesamtabstimmung hat die Finanzkommission diese Version des Voranschlages mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.
Die Kommission unterstützt die Bundesbeschlüsse über die Entnahmen aus dem Bahninfrastrukturfonds und dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds für das Jahr 2025 einstimmig.
Nachfolgend einige Differenzen zum Bundesratsentwurf: Die Finanzkommission hat die Direktzahlungen an die Landwirtschaft um 41,9 Millionen Franken und die Qualitäts- und Absatzförderung von Landwirtschaftsprodukten um 4,8 Millionen Franken erhöht. Die Einlage in den Fonds für Regionalentwicklung wurde um 12,5 Millionen Franken erhöht. Die Kredite der internationalen Zusammenarbeit wurden insgesamt um 250 Millionen Franken und die Betriebsausgaben der Bundesasylzentren um 85 Millionen Franken gekürzt. Die Entschädigungen an die Kantone für die Sozialhilfe, die sie an Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge ausrichten, sind ebenfalls um 20 Millionen Franken gekürzt worden. Die Mittel für die Programmvereinbarung Wald wurden um 17,5 Millionen Franken und die Bundesbeiträge für den regionalen Personenverkehr um 7,7 Millionen Franken erhöht.
Die Rüstungsausgaben und -investitionen wurden für das Jahr 2025 um 530 Millionen Franken erhöht, der Betriebsaufwand der Armee und von Armasuisse wurde um insgesamt 50 Millionen reduziert. Die Einnahmen des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit wurden um 22 Millionen erhöht. Der Finanzierungsbeitrag an den ETH-Bereich wurde um 12,5 Millionen und der Bundesbeitrag an die Institutionen der Forschungsförderung um 3,4 Millionen aufgestockt. Die Kredite für Stipendien an ausländische Studierende in der Schweiz wurden um 4,8 Millionen gekürzt. Im Eigenbereich des Bundes hat die Kommission Kürzungen von insgesamt 125[NB]Millionen[NB]beschlossen, darunter eine Querschnittkürzung von 70 Millionen bei den Personalausgaben aller Departemente.
Die Mehrheit der Finanzkommission ist davon überzeugt, dass das Parlament dringend finanzpolitische Prioritäten setzen muss. Zudem müssen die mehrjährigen Finanzbeschlüsse der Armeebotschaft, der BFI-Botschaft und der Kulturbotschaft umgesetzt werden. Die Prioritäten der Mehrheit der Finanzkommission liegen bei der Landesverteidigung und bei der Landwirtschaft, und dies unter Einhaltung der Schuldenbremse und ohne Steuererhöhungen.
Die Minderheit der Kommission ist mit der Prioritätensetzung nicht einverstanden. Sie ist der Ansicht, dass die massive Kürzung im Bereich der internationalen Zusammenarbeit einem Bruch mit der humanitären Tradition der Schweiz gleichkomme. Zudem sei die von der Mehrheit der Kommission beantragte Erhöhung des Armeebudgets konzeptlos und übertrieben.
Ich bedanke mich im Namen der Finanzkommission beim Bundesrat, insbesondere bei Frau Bundesrätin Karin Keller-Sutter als Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartementes, bei der gesamten Bundesverwaltung und speziell beim Sekretariat der Finanzkommission für den grossen Einsatz und die ausgezeichnete Zusammenarbeit.