preparatory:AB 349063
Suter Gabriela · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-12-10
Wortprotokoll
Als der Bundesrat diese Vorlage aufgleiste und im Juni 2023 in die Vernehmlassung schickte, stand man noch immer unter Schock. Sie erinnern sich: Im Winter 2022/23 bestand ein erhöhtes Risiko betreffend Energieversorgungssicherheit der Schweiz, weil die Gasversorgung in Europa aufgrund des Krieges in der Ukraine eingeschränkt war und die Hälfte des AKW-Parks in Frankreich wegen technischer Probleme stillstand. Diese Alarmstimmung ist mittlerweile zum Glück wieder verflogen. Das Risiko einer Strommangellage ist viel kleiner geworden.
Trotzdem unterstützt die SP-Fraktion dieses Gesetz. Es geht um eine Notfallversicherung, falls Strom wirklich knapp würde. Es ist aber im Interesse der Stromkonsumentinnen und -konsumenten, sprich der Bevölkerung und der Wirtschaft, dass diese Stromversicherungslösung möglichst wenig kostet.
Für die SP-Fraktion sind drei Dinge klar:
Erstens soll das Potenzial von bestehenden, kostengünstigen Reserven wie Notstromgruppen möglichst ausgeschöpft werden. Wir wollen in erster Linie auf bestehende Infrastruktur setzen und bei der Dimensionierung der Reserve auch internationale Abkommen berücksichtigen. [PAGE 2267]
Zweitens wollen wir eine einfache, günstige Lösung. Die Stromkonsumentinnen und -konsumenten sollen möglichst wenig zusätzlich belastet werden.
Drittens wollen wir möglichst nicht in teure, fossile Infrastruktur aus dem letzten Jahrhundert investieren. Wir lehnen teure, klimaschädliche Gaskraftwerke ab.
Die Schweiz liegt mitten in Europa und ist mit über vierzig Stromleitungen mit den umliegenden Ländern verbunden. Es ist für uns deshalb klar, dass bei der Dimensionierung der Stromreserve ein allfälliges Stromabkommen mit der EU berücksichtigt werden muss. Ein solches Abkommen würde die Stromversorgungssicherheit der Schweiz wesentlich stärken. Wir lehnen den Antrag der Minderheit Egger Mike, die solche Abkommen unverständlicherweise nicht mitberücksichtigen möchte, deshalb ab.
Die SP-Fraktion fordert mit der Minderheit Nordmann, dass neue thermische Kraftwerke ökologische Kriterien erfüllen müssen. Es sollen keine neuen, klimaschädlichen Dreckschleudern gebaut werden können. Konkret sollen solche Kraftwerke nur gebaut werden dürfen, wenn drei Viertel ihrer Abwärme genutzt wird und sie mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden können. Ich bitte Sie, diese Minderheit zu unterstützen.
Die Kommission schlägt Ihnen einstimmig vor, die Anreize für Betreiber von WKK-Anlagen und Notstromgruppen, freiwillig an der Reserve teilzunehmen, zu stärken. Falls auf diesem Weg nicht genügend Reservekapazität gesichert wird, sollen die Betreiber von geeigneten Anlagen zur Teilnahme verpflichtet werden.
Die SP-Fraktion unterstützt dies, möchte hier aber noch einen Schritt weiter gehen. Ich bitte Sie, den Konzeptantrag der Minderheit Pult zu unterstützen. Dieser fordert, dass Notstromgruppen mit einer elektrischen Leistung von über 750 Kilowatt obligatorisch an der Reserve teilnehmen müssen. Selbstverständlich soll aber die Eigennutzung dieser Anlagen möglich sein. Ganz konkret und praktisch: Bei einer Stromknappheit könnte ein Spital seine Anlage in Betrieb nehmen und müsste nicht mehr Strom aus dem Netz beziehen. Insgesamt gäbe es dann also mehr Energie. Der Vorteil dieses Konzepts ist es, dass die Versicherung viel günstiger ist, als wenn wir einfach Anreize zur Teilnahme setzen.
Grosses Potenzial gibt es auch bei der Senkung des Verbrauchs. Eine solche Verbrauchsreserve hat keinerlei negative Auswirkungen auf die Umwelt und kostet nur wenig. Wir unterstützen deshalb die Minderheit Clivaz Christophe, die eine stärkere Priorisierung beim Abruf der Reserve fordert: Zuerst sollen die Wasserkraftreserve und die verbrauchsseitige Reserve zum Zug kommen, der Verbrauch soll also gedrosselt werden. Erst danach soll eine thermische Reserve, also eine mit Brennstoff betriebene Anlage, zum Zug kommen.
Schliesslich lehnen wir auch den Antrag der Minderheit Egger Mike, die keine obligatorische Teilnahme an der thermischen Reserve will, ab. Diese Vorbehalte bezüglich einer Verpflichtung der Unternehmen, an der Stromreserve teilzunehmen, ist unverständlich. Wenn die Unternehmen ihre Anlagen nicht zur Verfügung stellen, müssen teure fossile Kraftwerke gebaut werden, was schliesslich die Unternehmen und die Bevölkerung über höhere Netzgebühren bezahlen müssen.