preparatory:AB 349386
Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-11
Wortprotokoll
Hier geht es um die Frage der Finanzierung. Ich habe verschiedentlich erwähnt, dass die Mehrheit der Kommission einen föderalistischen Ansatz favorisiert. Das heisst, wir legen als Bundesgesetzgeber lediglich den Grundsatz fest, dass die Betreuungszulage eingeführt wird und dass sie über Lohnbeiträge finanziert wird. Die Kantone können aber, so wie das heute im Familienzulagensystem bereits der Fall ist, eigene Beiträge einschiessen. Sie können auch die Regelung treffen, dass Arbeitnehmende mitfinanzieren und so weiter. Die Mehrheit findet diesen föderalistischen Ansatz richtig, weil - es wurde auch verschiedentlich gesagt - die Verhältnisse in den Kantonen sehr unterschiedlich sind.
Demgegenüber möchte die Minderheit festlegen, dass auch der Bund hier Beiträge einschiesst, konkret einen Viertel, maximal 200 Millionen Franken. Wenn man von der jetzigen Kalkulation von 601 Millionen Franken ausgeht, würde sich der Bundesbeitrag auf zwischen 150 und 200 Millionen Franken bewegen, der Rest entfiele auf die Kantone bzw. die Arbeitgeber. Diese stärkere finanzielle Rolle des Bundes hätte auch Auswirkungen auf die Aufsicht, Artikel 16d, sowie auf die Aufteilung der Verwaltungskosten, Artikel 16e.
Ich habe zwei Bemerkungen dazu. Erstens: Wo stehen wir heute punkto finanziellen Engagements des Bundes? Wie Sie wissen, beschliessen wir die Anschubfinanzierungen mittels Verpflichtungskrediten, die auf vier Jahre befristet sind. Das sind also mehrjährige Kredite. Auf ein Jahresbetreffnis heruntergebrochen, bewegen sich die heutigen Bundesmittel im Umfeld von 50 bis 60 Millionen Franken pro Jahr. Der Antrag der Minderheit würde also eine spürbare, eine markante Vergrösserung des Bundesengagements, das heute geleistet wird, bewirken.
Zweitens ist dieses Bundesengagement, wie ich erwähnt habe, auf vier Jahre befristet. Der Antrag der Minderheit hätte selbstverständlich eine unbefristete Regelung zur Folge, und es wäre dann auch eine gebundene Ausgabe. Man müsste die Mittel also nicht mehr, wie wir das heute tun, alle vier Jahre wieder über einen Verpflichtungskredit beschliessen, sondern es wäre neu eine gebundene Ausgabe, die man tel quel so ins Budget einstellen müsste. Das ist auch ein massgeblicher Unterschied zur Lösung der Mehrheit.
Ich beantrage Ihnen im Namen der Mehrheit, die mit 7 zu 6 Stimmen obsiegt hat, unsere Lösung zu wählen und den Antrag der Minderheit abzulehnen.