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preparatory:AB 350512

Hurter Thomas · Nationalrat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-12-17

Wortprotokoll

Ich möchte nochmals kurz auf die Frage von Kollege Candan eingehen. Er hat gefragt, ob mit dem Luftfahrtgesetz nicht schon eine rechtliche Grundlage bestehe. Sie können in der Botschaft auf Seite 12 nachlesen, dass der Bundesrat das geprüft hat. Er meint, dass es mit einer Aufnahme im Luftfahrtgesetz eine unübersichtliche Rechtslage geben würde. Wir dürfen nicht vergessen: Hier geht es auf der einen Seite um Sicherheit, um die Bekämpfung von Schwerstkriminalität; aber auf der anderen Seite geht es auch um wirtschaftspolitische Ziele, die wir erreichen möchten. Deshalb ist das neue Gesetz der richtige Ort.

Sie haben Artikel 21a des Luftfahrtgesetzes erwähnt. Dort geht es um den Einsatz der Sicherheitsleute des Fedpol, und zwar aufgrund einer Risiko- und Bedrohungsanalyse. Insofern ist das eben nicht die gleiche Situation wie beim PNR. In Artikel 21f geht es um die Passagierlisten. Passagierlisten sind etwas anderes als diese PNR-Geschichte. Insofern ist es richtig, dass man die Regelung in einem neuen Gesetz vornimmt.

Noch zur Minderheit Andrey, der hier nochmals einen Aufruf an die SPK-Mitglieder gemacht hat: Ich muss schon sagen, wir haben das in der Kommission wirklich lange besprochen. Die Sicherheitspolitische Kommission hat eine sicherheitspolitische Beurteilung vorgenommen. Wir sind der Meinung, dass diese Pseudonymisierung nicht der richtige Weg ist, das hat der Herr Bundesrat bereits ausgeführt.

Abschliessend für alle, die bezüglich Datenhaltung etwas kritisch sind: Denken Sie daran, dieses Gesetz dient einzig und allein der Bekämpfung von Schwerstkriminalität, gar nichts anderem.

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