AB 350872
Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-18
Wortprotokoll
Gemäss den im Ständerat geltenden Regeln bräuchte ich eigentlich gar nicht mehr viel zu sagen; Kollege Dobler hat das meiste bereits auf den Punkt gebracht. Sicherlich gibt es aber doch noch die eine oder andere Ergänzung, die man hier in dieser Situation anbringen muss.
Das Übereinkommen Nummer 190 wurde der Kommission für Rechtsfragen vorgelegt. Zuerst der Ständerat, dann der Nationalrat haben es mit den soeben von Herrn Kollege Dobler dargelegten Ausführungen an den Bundesrat zurückgewiesen. Das Übereinkommen Nummer 191 wurde der Kommission für Wirtschaft und Abgaben vorgelegt, wobei man nicht gesagt hat, dass das vorhergehende Übereinkommen noch nicht wieder behandelt worden ist. Dieses Vorgehen ist aus meiner Sicht eigenartig und genügt bereits als[NB]Rechtfertigung[NB]für[NB]das[NB]von der Kommission gewählte Vorgehen.
Es ist nämlich nicht so, dass das vorliegende Übereinkommen überhaupt keine Änderungen nach sich zöge. Wäre dem so, bräuchten wir es ja gar nicht; wenn sich nichts ändert, braucht es auch kein neues Übereinkommen. Vielmehr ist es aber so, dass wir die Konsequenzen des Übereinkommens Nummer 190 noch nicht im Detail kennen und nun bereits über das Übereinkommen Nummer 191 befinden. Somit ist es völlig sachgerecht, darauf zwar einzutreten, dieses aber an den Bundesrat zurückzuweisen, damit er erstens eine Vernehmlassung durchführen und zweitens anschliessend beide Übereinkommen gleichzeitig derselben Kommission vorlegen kann.
Eine letzte Bemerkung: Warum hat sich der Ständerat beim Übereinkommen Nummer 190 dermassen auf die Hinterbeine gestellt, nachdem unser Rat es eigentlich schon akzeptiert hatte? Ganz einfach: Wir sind hier im Soft-Law-Bereich. Der Soft-Law-Bereich ist ein grosser Problembereich, nämlich insofern, als die Schweiz eines jener Länder ist, die Soft Law quasi wie Hard Law anwenden, und alle anderen das eben nicht tun. Darum ist es umso wichtiger, dass wir die Übereinkommen sauber studieren und schlussendlich entscheiden. Sobald sämtliche Länder aus Soft Law Hard Law machen, dürfen wir auch wieder ein bisschen weniger aufmerksam sein. Solange das noch nicht so ist, ist es wichtig, dass wir ein Vorgehen wählen, wie wir es eben hier tun. Der Bundesrat kann uns dann nach durchgeführter Vernehmlassung sagen, ob es wirklich so ist, dass es keine Auswirkungen hat; ich bestreite dies.
In diesem Sinne bin ich Ihnen dankbar, wenn Sie zwar auf das Geschäft eintreten, dieses aber an den Bundesrat zurückweisen, damit er die nötigen Arbeiten veranlassen kann.