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preparatory:AB 352870

Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-10

Wortprotokoll

Sie haben es von meinen Vorrednern gehört, ich will nicht alles wiederholen: Wir haben noch eine wesentliche Differenz zum Ständerat. Darin geht es um die Frage, ob der Stalking-Tatbestand respektive eben die Nachstellung, wie es auf Deutsch heisst, ein reines Antragsdelikt oder unter Umständen auch ein Offizialdelikt sein soll. Wir haben uns in der Kommission vom Gedanken leiten lassen - und meines Erachtens ist es richtig, das weiterhin zu tun -, dass dieser Tatbestand diesbezüglich mit allen Tatbeständen gleichzusetzen ist, die im Bereich der häuslichen Gewalt einzuordnen sind; das hat meine Vorrednerin bereits gesagt. Demzufolge befinden sich Menschen, die in einer Paarbeziehung stehen oder standen, in einem besonderen Verhältnis. Es macht durchaus Sinn, dass man in solchen Situationen, wie bei der häuslichen Gewalt, eben ein Offizialdelikt annimmt, weil diese Menschen oftmals nicht den Mut haben bzw. diesen nicht aufbringen, eine Anzeige einzureichen.

Wir verstehen aber durchaus auch, dass es bei der Abgrenzung Schwierigkeiten geben kann, und wir sind offen für die weitere Diskussion. Wir bitten Sie aber, zumindest heute noch einmal klar der nationalrätlichen Version zu folgen. Im Grundsatz ist aus meiner Sicht die Konzeption, wie sie bei der häuslichen Gewalt angewendet wird, auch für den Stalking- oder eben Nachstellungstatbestand richtig.

In diesem Sinne danke ich Ihnen, wenn Sie der Mehrheit der nationalrätlichen Kommission folgen und so den beiden Kommissionen noch einmal die Möglichkeit geben, diese Fragen im Detail zu diskutieren.

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