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preparatory:AB 354308

Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-17

Wortprotokoll

Wir sprechen heute über den kollektiven Rechtsschutz im Zivilprozess. Der Entwurf sieht vor, die bestehende Verbandsklage auf alle Arten von Rechtsverletzungen auszuweiten, eine neue reparatorische Verbandsklage für die kollektive Durchsetzung von Schadenersatz- und Gewinnherausgabeansprüchen auf Opt-in-Basis einzuführen und kollektive Vergleiche zu ermöglichen. Ursprung dieser Vorlage ist eine Motion unserer ehemaligen Kollegin Birrer-Heimo aus dem Jahr 2013. Sie kritisierte damals, Schadensansprüche könnten in der Schweiz nur durch Einzelklagen geltend gemacht werden. Nur, das stimmt so nicht. Bereits heute bestehen in der Schweiz verschiedene Möglichkeiten, Klagen zusammenzufassen, angefangen von einer Klagenhäufung bis hin zur einfachen Streitgenossenschaft in Artikel 71 Absatz 1 ZPO. Es besteht also bereits die Möglichkeit, sofern es sich um den gleichen Tatbestand, um die gleiche Verfahrensart handelt und das gleiche Gericht zuständig ist.

Der Bundesrat hat aufgrund dieser Motion bereits am 2.[NB]März 2018 im Vorentwurf zur Änderung der Zivilprozessordnung einen ersten Vorschlag für die Einführung einer sogenannten Sammelklage vorgelegt. In der Vernehmlassung stiess dies auf grossen Widerstand. So wurde die Thematik separiert und in diese Vorlage integriert, die wir nun heute behandeln.

Seit dem 10.[NB]Dezember 2021 liegt nun dieser überarbeitete Entwurf vor. Ihre Kommission hat sich, anders als hier suggeriert wurde, intensiv mit dieser Frage auseinandergesetzt. Sie kam zum Schluss, dass die Einführung einer Sammelklage tiefgreifende Auswirkungen auf unser Rechtssystem hätte und zu einer Amerikanisierung führen würde.

Mir ist klar, und das war auch Ihrer Kommission klar: Auf den ersten Blick mag eine Sammelklage verlockend erscheinen. Geschädigte sollen einfacher und kostengünstiger zu ihrem Recht kommen. Hier eine Klammerbemerkung: Man spricht von Geschädigten. Das würde voraussetzen, dass ein Schaden besteht, was bei der Sammelklage nicht in jedem Fall so wäre. Darum hat sich die Kommission mit der Frage vertieft auseinandergesetzt. Wir haben die Vorlage an insgesamt fünf Sitzungen diskutiert und von der Verwaltung zusätzliche Abklärungen verlangt. Neben einer Regulierungsfolgenabschätzung und einer rechtsvergleichenden Studie haben wir zuletzt auch die möglichen Auswirkungen des Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Sachen "Verein Klimaseniorinnen Schweiz und andere versus Schweiz" prüfen lassen.

Diese Berichte sind mitunter Grundlage des Entscheides, den Ihnen Ihre Kommission heute vorschlägt. Die Diskussionen haben eines gezeigt: Der Entwurf des Bundesrates ist nicht nur problematisch, sondern im schweizerischen Rechtssystem auch gefährlich. Die Einführung von Sammelklagen birgt Risiken, die mögliche Vorteile - ich betone: mögliche Vorteile - für Konsumentinnen und Konsumenten massiv übersteigen. Darum hat Ihre Kommission mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden, nicht auf die Vorlage einzutreten.

Eine Minderheit sieht es naturgemäss anders. Hier sagt man, der Konsumentenschutz könne klarerweise nur dann garantiert werden, wenn dieses Instrument, das aus Sicht der Minderheit bewährte Instrument des kollektiven Rechtsschutzes, auch im schweizerischen Rechtssystem eingeführt werde. Die Minderheit wird aber ihre Position anschliessend ausführlich darlegen können - dieser Punkt nur der vollständigen Transparenz halber.

Warum kommen wir zu diesem Schluss, und wer würde von diesen Sammelklagen profitieren? Sammelklagen werden als ein Instrument dargestellt, das Konsumentinnen und Konsumenten den Zugang zur Justiz erleichtern soll. Doch die Realität sieht leider anders aus. Die Konsumentinnen und Konsumenten sind nicht die primären Profiteure, sondern es sind in erster Linie Anwälte, Prozessfinanzierer und spezialisierte Investoren. Wir sehen, dass nicht nur in Amerika, wo dieses System schon lange zur Rechtskultur gehört, sondern auch in den umliegenden europäischen Ländern eine "Klageindustrie" mit spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien und auch Unternehmen, die diese Prozesse finanzieren, entstanden ist. Der Markt der Prozessfinanzierer wird in der EU 2025 auf 1,6 Milliarden Euro geschätzt. Man geht davon aus, dass die Tendenz diesbezüglich steigend ist.

Wenn Sie nach Amerika schauen - auch das haben wir in unserer Kommission diskutiert -, dann sehen Sie dort, dass diese hochspezialisierten Kanzleien den Fokus darauf haben, Fälle zu sammeln und massenhaft Klagen einzureichen. Diese Klagen zielen nicht immer auf eine gerechte Lösung, sondern häufig erstens auf mediale Aufmerksamkeit und zweitens auf teure Vergleiche. Denn bei diesen Vergleichen geht ein grosser Teil der Entschädigungssumme an die Anwälte und die Prozessfinanzierer, während die eigentlichen Geschädigten, um die ginge es in diesem Fall, nur geringe Beträge erhalten. Aufgrund der hohen Aufwendungen für die Prozessfinanzierungen gibt es bei diesen Prozessen einen grossen Streuverlust.

Sie müssen sehen, dass es in der Schweiz so geregelt ist, dass jede und jeder, der einen Anspruch hat, der einen Schaden geltend machen will, dies auch vor Gericht tun kann und eine Klage einreichen kann. Er trägt einerseits die Prozessrisiken, das ist richtig, aber andererseits hat er auch alle Chancen. Wenn er nämlich gewinnt, bekommt er alles, was ihm zusteht, und nicht der Prozessfinanzierer. Wenn er verliert, trägt er das Risiko, war dann aber auch nicht in der Lage, den effektiven Schaden zu beweisen.

Wenn Sie übrigens ins nahe gelegene Ausland schauen, wo in den letzten Jahren immer wieder Sammelklagen eingeführt worden sind, dann sehen Sie, dass dies im Vereinigten Königreich, in Deutschland, in den Niederlanden, aber auch in anderen EU-Mitgliedstaaten dazu geführt hat, dass die Zahl der Klagen zugenommen hat. Zudem hat dies auch dazu geführt - ich habe es vorhin bereits erwähnt -, dass die Klageindustrie massiv zugelegt hat: Auf 1,6 Milliarden Euro wird das Volumen heute geschätzt. In Portugal beispielsweise kam es zu einer Zunahme von Sammelklagen um das Dreissigfache. Das ist nicht im Sinne einer ökonomischen Justiz, die die Interessen aller gleichmässig wahrt.

Auch für den Wirtschaftsstandort Schweiz würde dieses Klagesystem zu Problemen führen. Es würde Rechtssicherheit verloren gehen, weil man Dinge einklagen kann, die nur einen potenziellen Schaden darstellen und nicht einen effektiven. Heute kann nur jener vor Gericht gewinnen, der einen effektiven Schaden geltend machen kann, und zwar vollumfänglich, und das ist auch richtig. Wir haben in der Schweiz ein funktionierendes System, das sich bewährt hat: Wer einen Schaden erlitten hat, kann - ich habe es gesagt - dies geltend machen. Denken wir an den Fall in Genf, bei dem ein Anwalt für seinen Mandanten erwirkte, dass die Amag den Kaufpreis eines mangelhaften Fahrzeugs zum Restwert zurückerstatten musste. Das zeigt, dass es eben funktioniert. Oder denken Sie an den Dieselskandal, bei dem der Konsumentenschutz in Zürich geklagt hat. Dort ist es eben nicht am Gesetz gescheitert, dass diese Personen dies nicht hätten machen können. Hätte man, jeder Einzelne, gezielt am Sitz des Importeurs geklagt, hätte man im Sinne von Artikel 71 eine einfache Streitgenossenschaft bilden und diese Klagen gemeinsam abhandeln können. Das wäre mit dem heutigen Gesetz möglich gewesen. Nur hatte damals der Konsumentenschutz in Zürich in seinen eigenen Bestimmungen den Zweck nicht definiert, solche Klagen einreichen zu können. Nur weil dieser Zweck falsch formuliert war, jetzt das Gesetz[NB]zu[NB]ändern,[NB]wäre[NB]aus[NB]unserer[NB]Sicht[NB]nicht angebracht.

Die Mehrheit Ihrer Kommission ist nicht der Ansicht, dass mit der Einführung von Sammelklagen die Konsumentinnen und Konsumenten besser geschützt werden könnten. Vielmehr ortet sie das Risiko, dass unser bewährtes Rechtssystem auf den Kopf gestellt würde und dass es zu einer Klageflut kommen könnte. Wir haben aber auch geprüft, ob es positive Elemente geben könnte - das hat die Diskussion gezeigt -, die man hier einfügen könnte, um die Vorlage allenfalls[NB]zu[NB]verbessern. Wir kamen aber klar zum Schluss, dass dies auf der Basis dessen, was uns der Bundesrat vorgelegt hat, eben gerade nicht möglich ist. Wir kamen auch zum Schluss - das hat mein Vorredner, Herr Kollege Bühler, bereits gesagt -, dass es in unserem Schweizer System keine Sammelklagen braucht, weil unser System fair und effizient ist und funktioniert. Es schützt die Rechte der Geschädigten, [PAGE 372] ohne Risiken und neue Missbrauchsmöglichkeiten einzuführen.

Damit komme ich zum einfachen Schluss, zu dem auch unsere Kommission mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung gekommen ist: Es bestehen zurzeit keine Verbesserungsmöglichkeiten, sodass wir Ihnen empfehlen, nicht auf diese Vorlage einzutreten.

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