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AB 354327

Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-17

Wortprotokoll

Das ist eine absolute Unterstellung, Frau Badran: Mir sind die einfachen Leute nicht egal! Aber ich sehe halt, wie das Rechtssystem in der Schweiz ist. Wer einen kleinen Betrag einklagt, der macht das primär beim Friedensrichteramt. Dann hat das Friedensrichteramt die Möglichkeit, einen Entscheid zu fällen. Das Friedensrichteramt ist kostenlos. Es gibt weder Verfahrenskosten, noch gibt es Parteientschädigungen. Das heisst, dass bereits heute jede Klage unter 2000 Franken kostenlos eingereicht werden kann.

Neu haben wir in der Zivilprozessordnung die Änderung vorgenommen, wonach der Friedensrichter bis zu 5000 Franken entscheiden kann und bis zu einem Streitwert von 10[NB]000 Franken die Kompetenz hat, einen Urteilsvorschlag zu unterbreiten. Das sind nicht mehr so kleine Beträge, und da sind die Risiken bei der Klagehinterlegung klein. Bei grösseren Klagen gibt es ein Prozessrisiko, das ist richtig. Aber wie gesagt: Man trägt dann nicht nur das Prozessrisiko, sondern man hat auch alle Prozesschancen, die bei diesem System nicht mehr bei den Konsumentinnen und Konsumenten liegen.