Lexipedia

preparatory:AB 354951

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-19

Wortprotokoll

Der Initiant verlangt, dass das Gehalt von Mitgliedern des Parlamentes halbiert werden soll. Er begründet sein Anliegen damit, dass das Milizprinzip seiner Ansicht nach bei den Mitgliedern des Parlamentes am Schwinden sei, immer mehr Parlamentsmitglieder würden neben dem politischen Mandat keinen Beruf mehr ausüben. Er führt ins Feld - mit Verweis auf die Website des Parlamentes -, dass immer mehr Parlamentsmitglieder keinen Beruf mehr anführen, dass sie folglich neben der politischen Tätigkeit nicht mehr beruflich tätig seien. Ein weiteres Argument des Initianten wurde in der Kommission erwähnt, indem dort argumentiert wurde, nur Parlamentsmitglieder mit einem Beruf hätten auch einen richtigen Bezug zur sogenannten Realität oder dem, was sie selbst als Realität bezeichnen.

Die Staatspolitische Kommission Ihres Rates empfiehlt Ihnen, dieser Initiative keine Folge zu geben, dies aus folgenden Gründen:

1.[NB]Für die Mehrheit der SPK ist es nicht einsichtig, warum mit einer Halbierung des Gehalts erreicht werden kann, dass Parlamentsmitglieder eine berufliche Tätigkeit ausüben würden; denn für die Frage, welche beruflichen Tätigkeiten in welchem Umfang mit dem Parlamentsmandat vereinbar sind, sind andere Faktoren als das Gehalt entscheidend.

2.[NB]Die Mitglieder der Bundesversammlung wurden - man sollte sich ab und zu wieder einmal daran erinnern - vom Volk gewählt. Die Bevölkerung hat jeweils bei den Wahlen Gelegenheit, sich über die beruflichen Tätigkeiten zu informieren. Und die Bevölkerung weiss auch, dass die Ausübung des Mandats möglicherweise dazu führen kann, dass berufliche Tätigkeiten entweder reduziert werden müssen, nicht mehr möglich sind oder nicht mehr ausgeübt werden.

3.[NB]Entscheidend für die Wahl in die Bundesversammlung ist nicht das Einkommen einer Person. Das Volk ist frei, zu entscheiden, ob es einen Milliardär oder einen Studenten wählen will. Entscheidet sich das Volk für den Studenten anstelle des Milliardärs oder für eine Frau, die sich entschieden hat, zugunsten der Kinder auf die Ausübung des Berufes zu verzichten, dann ist das so zu akzeptieren. Dann ist diese gewählte Person nicht nachträglich zu bestrafen, zumal der Milliardär das kaum bemerken würde. Vor dem Volk sind alle gleich, und im Parlament gibt es ebenfalls keine Unterschiede bezüglich Verantwortung, Wahllegitimation und dann auch Entschädigung.

4.[NB]Das Schweizer Parlament - es wurde gesagt, aber sei noch einmal in Erinnerung gerufen - gehört für die Steuerzahlenden zu den günstigsten der Welt, dies auch deshalb, weil das Entschädigungssystem moderater ist als anderswo. Man kann das immer noch zu viel oder zu wenig finden, entscheidend bleibt für die Mehrheit der Kommission aber, dass eine Halbierung unverhältnismässig wäre.

In diesem Sinne beantragt Ihnen die Staatspolitische Kommission Ihres Rates mit 15 zu 9 Stimmen, der parlamentarischen Initiative Glarner keine Folge zu geben.

Eine persönliche Anmerkung für die Gäste auf der Tribüne: Die Vorbereitung dieser Berichterstattung als Kommissionssprecher war für mich eine Sache von ungefähr 30 Minuten. Als Entschädigung erhalte ich dafür einen ganzen Tagessatz zusätzlich. Für eine Totalrevision eines komplexen Gesetzes arbeitet ein Kommissionssprecher wesentlich länger, erhält aber den gleichen Tagessatz. Und es gäbe noch andere bemerkenswerte Eigenheiten unseres Systems zu erwähnen, wie beispielsweise, dass man sich morgens hier auf dieser Liste eintragen kann, um dann den ganzen Tag fernzubleiben und dennoch die Entschädigung zu erhalten. Beides scheinen mir persönlich Dinge zu sein, die man einmal anschauen könnte. Die erste Frage ist die der Entschädigung, die zweite eine der Selbstverantwortung. Das Erste kann man regeln, wenn man will, das Zweite sollte man ab und zu wieder in Erinnerung rufen, was ich hiermit getan habe.