preparatory:AB 355818
Christ Katja · Nationalrat · Basel-Stadt · Grünliberale Fraktion · 2025-05-06
Wortprotokoll
In Block 2 folgt die GLP-Fraktion überall der Kommission. Ich möchte drei Bestimmungen, die bei uns intensiver diskutiert wurden bzw. uns besonders wichtig sind, kurz vertiefen.
Wir erachten, wie erwähnt, die Vorlage als wichtigen Eckpfeiler im Kampf gegen den Fachkräftemangel. Wir hegen darum Sympathien für den Minderheitsantrag Balmer für eine Koppelung an einen Mindestbeschäftigungsgrad. Gleichwohl lehnen wir diesen ab. Die Kommission hat sich intensiv damit auseinandergesetzt und gewisse Modelle geprüft. Es gibt kein Modell, das effektiv und vor allem mit einem vertretbaren bürokratischen Aufwand umsetzbar ist. Darüber hinaus wird die Betreuungszulage ja nicht nach dem Giesskannensystem verteilt, sondern pro Halbtag bzw. Tag und nur auf Nachweis gesprochen. Es ist entsprechend bereits eine implizite Koppelung an die Erwerbsarbeit vorgesehen, zumal es auch mit der neuen Betreuungszulage für Eltern noch immer zu teuer sein wird, ihr Kind während eigener Freizeitaktivitäten fremdbetreuen zu lassen.
Der Minderheitsantrag Heimgartner bei Artikel 3 Absatz 2bis steht für uns völlig quer in der Landschaft: Die Einführung der geplanten Betreuungszulage solle den Kantonen freistehen. Das lehnen wir entschieden ab. Sollten Sie hier zustimmen, torpedieren Sie die komplette Vorlage. Es wäre zudem auch systemfremd, wie in der ständerätlichen Debatte bereits festgehalten wurde, in der ein gleichlautender Antrag Friedli Esther deutlich abgelehnt wurde.
Die Mitfinanzierung gemäss Minderheitsantrag Prelicz-Huber bei Artikel 16a lehnen wir ebenfalls ab, zum einen vor allem deshalb, weil die Betreuungszulage so, wie sie konzipiert ist, sehr schlank und stringent ins heutige Familienzulagensystem eingebettet ist. Mit einer solchen Zusatzfinanzierung durch den Bund würden wir das System unnötig verkomplizieren. Zum andern haben wir auch finanzpolitische Bedenken. Darüber hinaus hat der Ständerat dem Antrag Gmür-Schönenberger, der eine ähnliche Idee verfolgte, bereits eine deutliche Absage erteilt. Aus den gleichen Gründen und auch aus subsidiären Überlegungen erachten wir es als stringent, wenn der Finanzierungsschlüssel den Kantonen überlassen wird. Das macht Sinn, weil die Mitfinanzierung der familienexternen Betreuungskosten bei den Kantonen heute sehr unterschiedlich organisiert ist und die Kantone so mit den regionalen Sozialpartnern und der lokalen Politik die für sie beste Lösung selbst erarbeiten können.