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preparatory:AB 357118

Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2025-06-04

Wortprotokoll

Ich werde mich mit meinem Votum kurz und knapp halten. Die Grünliberale Fraktion tritt auf die Revision des Kartellgesetzes ein. Diese ist sinnvoll und nötig, birgt aber auch das Risiko einer partiellen Rückentwicklung, wenn wir es nicht gut machen; das muss man im Hinterkopf behalten.

Der Wettbewerb ist für uns ein zentrales Ordnungsprinzip unserer Wirtschaft. Er fördert Innovation, er fördert Effizienz, er fördert Vielfalt, und er wirkt preisdämpfend. Das kommt sowohl den Konsumentinnen und Konsumenten als auch den Unternehmen selbst zugute, insbesondere auch den kleinen und mittleren Unternehmen. Ein wirksames Kartellrecht ist deshalb ein Eckpfeiler unserer marktwirtschaftlichen Ordnung. Die Grünliberale Fraktion steht für einen starken und funktionierenden Wettbewerb als tragende Säule einer liberalen Wirtschaftsordnung ein.

Die vorliegende Revision enthält durchaus sinnvolle und breit anerkannte Anpassungen, auf die ich zuerst kurz eingehen möchte: Erstens wird der Prüfstandard mit der Modernisierung der Zusammenschlusskontrolle dem internationalen Standard angepasst. Dadurch können Zusammenschlüsse, welche den Wettbewerb signifikant behindern, gezielt untersagt werden. Das ist eine deutliche Verbesserung zum Status quo und stellt uns im internationalen Wettbewerb gleich. Zweitens wird das Widerspruchsverfahren gestärkt und innovationsfreundlicher ausgestaltet. Einerseits erlischt das direkte Sanktionsrisiko für Unternehmen hinsichtlich der gemeldeten Verhaltensweise endgültig, wenn die Wettbewerbsbehörden innert der Widerspruchsfrist keine Untersuchung eröffnen. Andererseits wird die Widerspruchsfrist von fünf auf zwei Monate verkürzt. Das zu den wichtigsten positiven Punkten.

Was uns aber bei der vorliegenden Teilrevision des Kartellgesetzes zunehmend Sorge bereitet, ist der Rückwärtsgang, den einige Kollegen mit ihren Vorschlägen einlegen, insbesondere bei den Artikeln 5 und 7. Ich gehe dann in der Detailberatung vertieft auf diese Punkte ein, mache das also nicht hier.

Insgesamt kann man sagen, dass die GLP-Fraktion ein starkes Wettbewerbsrecht will. Dies kommt allen zugute. Zugleich halten wir fest, dass die Weko in den letzten Jahren in der Praxis nicht immer Fingerspitzengefühl im Umgang mit KMU zeigte; oft fehlte es. Aber statt jetzt mit gesetzlichen Rückschritten zu reagieren und das materielle Wettbewerbsrecht zu verwässern, gilt es, bei der Weko selbst anzusetzen. Der Bundesrat wird die Vorlage zu einer Institutionenreform vorlegen, wie das vom Parlament gefordert worden ist. Diese geplante Reform der Wettbewerbsbehörden ist[NB]eine[NB]Chance,[NB]um[NB]die[NB]Weko schlussendlich besser aufzustellen, damit das Ganze ein bisschen vernünftiger und lebbar ausgestaltet wird. Dort liegt der Hebel für eine bessere Anwendung, nicht in der Aufweichung des Wettbewerbsrechtes an sich.