preparatory:AB 357561
Baume-Schneider Elisabeth · Bundesrat · Jura · 2025-06-10
Wortprotokoll
In den vergangenen Jahren sind zahlreiche Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zuhause gegründet worden, die sich auf die Anstellung pflegender Angehöriger spezialisieren. Einige davon machen auf verschiedenen Kanälen Werbung für eine Anstellung. [PAGE 888]
Für die Regelung der entsprechenden allfälligen Werbevorschriften sind die Kantone zuständig. Insbesondere darf Werbung generell nicht irreführend sein. Ausserdem muss Werbung von Personen, die in eigener fachlicher Verantwortung einen Gesundheitsberuf ausüben, objektiv sein und einem öffentlichen Bedürfnis entsprechen, und sie darf nicht aufdringlich sein. Tatsächlich stellt sich manchmal die Frage, ob die in diesem Bereich verwendete Werbung diese Anforderungen erfüllt.
Angehörige leisten einen wesentlichen Beitrag an die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung und tragen so dazu bei, die nötigen Pflegekapazitäten bereitzustellen. Sie dürften bis zu einem gewissen Grad auch die angespannte Fachkräftesituation in der Pflege entlasten. Die Werbung für eine Anstellung als pflegende Angehörige dürfte die Versorgungssituation nicht wesentlich verändern. Der Bundesrat hat einen Bericht zum Thema pflegende Angehörige in Aussicht gestellt. Dieser wird zurzeit erarbeitet; er wird im dritten Quartal 2025 vorliegen. Der Bericht wird sich auch zu den Kosten äussern, die die obligatorische Krankenpflegeversicherung für Pflegeleistungen zu tragen hat, die von pflegenden Angehörigen im Rahmen einer Anstellung erbracht werden.