preparatory:AB 358602
Pfister Martin · Bundesrat · Zug · 2025-06-16
Wortprotokoll
1.[NB]Ja. Der Bundesrat betrachtet staatliche Desinformation, also die absichtliche Verbreitung irreführender oder erfundener Informationen, als Bedrohung für die Schweizer Demokratie. Damit bezwecken Staaten in der Regel, die öffentliche Meinung und politische Entscheidungen zu beeinflussen, die Bevölkerung zu verunsichern, zu verängstigen oder zu spalten und das Vertrauen in staatliche Institutionen zu untergraben. Wie im Bericht "Beeinflussungsaktivitäten und Desinformation" in Erfüllung des Postulates 22.3006 der SiK-N dargelegt, ist auch die Schweiz Ziel solcher Beeinflussungsaktivitäten. Es gibt indes keine Hinweise, wonach eidgenössische Urnengänge in der Vergangenheit ein direktes Ziel gewesen wären.
2.[NB]Der Bundesrat teilt diese Meinung nicht. Eine restriktivere Handhabung von Einbürgerungsgesuchen basierend auf der Herkunft der Gesuchstellenden wäre weder verhältnismässig noch zielführend. Das Schweizer Recht verlangt eine Einzelfallprüfung in Einbürgerungsverfahren. Demnach wird jede Person individuell nach ihren persönlichen Verhältnissen und der Erfüllung der gesetzlichen Kriterien beurteilt. Eine pauschale Behandlung von Gesuchstellenden aufgrund ihrer Gruppenzugehörigkeit würde gegen Artikel 8 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, also gegen das Rechtsgleichheitsgebot, verstossen. Ausserdem dürfte eine solche Massnahme nicht dazu beitragen, Beeinflussungsaktivitäten gegen die Schweiz einzuschränken.