preparatory:AB 359578
Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-18
Wortprotokoll
Mit dieser Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, zu überprüfen, unter welchen Bedingungen und nach welchen Kriterien das VBS externe Beratermandate, Gutachten und Dienstleistungsverträge vergibt. Zudem soll gewährleistet sein, dass bei der Vergabe von Gutachten, Verträgen und Mandaten jegliche Gefälligkeitsdienstleistungen und sonstige Befangenheiten verhindert werden.
Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen. Der Nationalrat hat die Motion am 11.[NB]März 2025 mit 144 zu 25 Stimmen angenommen. Ihre SiK hingegen hat die Motion am[NB]2.[NB]Mai 2025 einstimmig abgelehnt. Warum?
Die Kommission geht grundsätzlich davon aus, dass die ganze Bundesverwaltung, namentlich auch das VBS, öffentliche Aufträge nach den Vorgaben des Beschaffungsrechts vergibt. Die Bedarfs- und Beschaffungsstellen haben sich bei der Vergabe von Aufträgen auch an die Verfahrensgrundsätze zu halten und, basierend auf dem tatsächlichen Bedürfnis, das beschaffungsrechtskonforme Vergabeverfahren auszuwählen.
Dennoch möchte die Kommission die Vergabepraxis von externen Mandaten in der Bundesverwaltung unter die Lupe nehmen. Das in der Motion vorgeschlagene Vorgehen erachtet Ihre SiK aber als nicht erfolgversprechend. Der Bundesrat ist nicht das richtige Organ, um solche Überprüfungen vorzunehmen. Die Zuständigkeit liegt bei den Aufsichtskommissionen. Die korrekte Adressatin ist also die Geschäftsprüfungskommission unseres Rates. Unsere Kommission hat deshalb beschlossen, die GPK-S in einem Schreiben zu bitten, sich spezifisch der Vergabepraxis zu widmen, dies allerdings nicht nur im VBS, sondern in allen Departementen und Sachbereichen. [PAGE 657]
Ihre SiK hat die Motion deshalb einstimmig abgelehnt. Ich bitte Sie, Ihrer Kommission zu folgen.