Lexipedia

preparatory:AB 360028

Paganini Nicolò · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-19

Wortprotokoll

Ich darf Ihnen heute als Berichterstatter der Staatspolitischen Kommission unseres Rates die Vorlage zur Genehmigung und Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU zum Migrations- und Asylpakt vorstellen. Mit dieser Vorlage soll die Schweiz vorab jene Elemente des EU-Migrations- und -Asylpakts übernehmen, die als Schengen- oder Dublin-Weiterentwicklungen gelten und bei denen die Schweiz als assoziierter Staat zum Nachvollzug verpflichtet ist. Als zentrales Element sieht die Vorlage im Weiteren vor, dass sich die Schweiz freiwillig am neuen Solidaritätsmechanismus zwischen den Schengen/Dublin-Staaten beteiligen kann. Wir werden in der Detailberatung über die Modalitäten einer allfälligen Beteiligung der Schweiz am Solidaritätsmechanismus diskutieren können.

In formaler Hinsicht haben wir die Notenaustausche zu genehmigen und die notwendigen Anpassungen im Schweizer Recht, insbesondere im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) sowie im Asylgesetz, zu beschliessen. Das Geschäft ist so aufgebaut, dass sich die vier Entwürfe an den entsprechenden Notenaustauschen zu den EU-Verordnungen orientieren und dass die nötigen Anpassungen in der Schweizer Gesetzgebung Teil des jeweiligen Entwurfes sind. Das AIG und das Asylgesetz stehen deshalb in mehreren Entwürfen zur Disposition.

Worum geht es inhaltlich? Das europäische Migrationssystem soll erstens krisenresistenter werden. Immer wenn der Migrationsdruck steigt, stösst das System an seine Grenzen. Zweitens soll die Verantwortung innerhalb von Europa gleichmässiger auf die Mitgliedstaaten verteilt werden. Das ist im Interesse der Schweiz, nimmt doch heute beispielsweise Italien bei grossem Migrationsdruck die Dublin-Fälle aus der Schweiz nicht zurück. Drittens soll die irreguläre Migration eingedämmt werden, und zwar sowohl die irreguläre Migration nach Europa als auch die Sekundärmigration innerhalb Europas, also einschliesslich der Schweiz.

Der Pakt bezweckt letztendlich auch, dass das Asylsystem weiterhin für diejenigen Personen zur Verfügung steht, welche unseren Schutz tatsächlich benötigen. Alle anderen sollen hingegen das Asylsystem nicht belasten und entsprechend zurückgeführt werden. Der EU-Migrations- und -Asylpakt umfasst sechs Verordnungen, von denen fünf auch in der Schweiz umgesetzt werden sollen, nämlich erstens die AMMR, in der es um das Asyl- und Migrationsmanagement geht, zweitens die Krisenverordnung, drittens die Verordnung zur Festlegung des Rückführungsverfahrens an der Grenze, viertens die Eurodac-Verordnung, fünftens die Überprüfungsverordnung.

Wie Sie der Fahne entnehmen können, liegen verschiedene Minderheitsanträge auf Nichteintreten bzw. Rückweisung vor. Die Minderheit Rutz Gregor möchte auf das Geschäft nicht eintreten. Dies würde am Ende des Tages das Ausscheiden der Schweiz aus dem Schengen/Dublin-System [PAGE 1242] bedeuten. Die Minderheit I (Rutz Gregor) verlangt die Rückweisung der vier Entwürfe an den Bundesrat, mit dem Auftrag, dem Parlament nur die zwingend zu übernehmenden Teile des Paktes vorzulegen. Ebenfalls Rückweisung aller vier Entwürfe an den Bundesrat verlangt die Minderheit II (Glättli). Diese ist mit einem umfangreichen Forderungskatalog verbunden, den Ihnen der Minderheitssprecher im Detail erklären kann.[NB]Die[NB]Minderheit[NB]II ist insofern das Gegenstück zur Minderheit I, als sie die nicht zwingende Beteiligung der Schweiz am Solidaritätsmechanismus verpflichtend festschreiben möchte.

Für die Mehrheit der Kommission ist zwar das Dublin-System nicht perfekt und wird auch der vorliegende Pakt nicht alle Probleme einfach zum Verschwinden bringen, aber die Stossrichtung der internationalen Zusammenarbeit im Migrations- und Asylbereich ist besser als ein Abseitsstehen der Schweiz. Die Kommission ersucht Sie deshalb mit 16 zu 9 Stimmen, auf das Geschäft einzutreten und den Antrag der Minderheit Rutz Gregor auf Nichteintreten abzulehnen. In einer Eventualabstimmung unterlag der Rückweisungsantrag Glättli, der heute als Antrag der Minderheit II (Glättli) vorliegt, dem Rückweisungsantrag Rutz Gregor mit 10 zu 9 Stimmen bei 6 Enthaltungen. Dieser dem Antrag der Minderheit I (Rutz Gregor) entsprechende Antrag wurde anschliessend mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt.

Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit der Kommission, überall der Mehrheit zu folgen.

preparatory:AB 360028 | Lexipedia | Lexipedia