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preparatory:AB 360859

Gössi Petra · Ständerat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion · 2025-09-09

Wortprotokoll

Einleitend möchte ich folgenden Hinweis geben, der auch für die weitere Debatte im Nationalrat gilt: Beim Bundesbeschluss 1 liegt die spezielle Situation vor, dass dieser vom Erstrat in der Gesamtabstimmung abgelehnt wurde. Das heisst, dass heute der Entwurf des Bundesrates unsere Diskussionsgrundlage ist, auch wenn sich die SPK-N und der Nationalrat in der Vorberatung sehr um Lösungen bemüht haben und verschiedene Anträge im Erstrat eine komfortable Mehrheit gefunden haben. Mit der Ablehnung des Bundesbeschlusses wurden diese Beschlüsse jedoch hinfällig. Wir haben dann diese Beschlüsse in der Kommission aufgenommen und diskutiert. Ich äussere mich jetzt aber selbstverständlich nur zu denjenigen Anträgen, die auch in der SPK-S eine Mehrheit gefunden haben.

Zu Artikel 109g Absatz 2 Buchstabe h AIG: Mit dieser Ergänzung des heute geltenden Rechtes wurde der ursprüngliche Beschluss des Nationalrates unbestritten aufgenommen. Die Kommission erachtet den Austausch von Informationen zum Gesundheitszustand einer Person für die Abwicklung eines effizienten Dublin-Verfahrens als sinnvoll.