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preparatory:AB 361003

Tuena Mauro · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-09-10

Wortprotokoll

Lebenslange Freiheitsstrafen: Hören Sie sich einmal in der Bevölkerung um, was die Leute darunter verstehen. Es bedeutet eigentlich, dass man lebenslang in Haft bleibt. So ist es aber nicht, der Bundesrat wird das nachher in seiner Rede bestätigen. Eine lebenslange Freiheitsstrafe heisst in unserem Land, Sie haben es vorhin gehört, dass man nach 15 Jahren, neu dann nach 17 Jahren, bereits wieder die Möglichkeit hat, auf freien Fuss zu kommen. Wir sprechen hier nicht von irgendwelchen "Schoggistängeli"-Diebstählen oder von zu schnellem Fahren mit dem Töffli, nein, wir sprechen hier von schwersten Straftaten, von Vergewaltigungen, von Morden und dergleichen. Und da muss ich Ihnen sagen: Das hier ist eine Minireform. Für die SVP-Fraktion geht diese Reform eigentlich viel zu wenig weit, wir haben das in der Kommission klar gesagt. Wir tragen diese Reform dennoch mit, weil sie trotzdem eine kleine[NB]Verschärfung[NB]darstellt, auch wenn es nur eine Minireform oder, in unseren Worten, vielleicht sogar nur eine Mikroreform ist.

Aber ich muss schon sagen: Die Sicherheit der Bevölkerung wäre erst dann gewährleistet, wenn diese "lebenslangen Freiheitsstrafen" auch wirklich lebenslange Freiheitsstrafen wären. Und das sind sie nicht. Schauen Sie sich einmal um; schauen Sie einmal, was man in anderen Ländern unter lebenslanger Freiheitsstrafe versteht. Ich muss Ihnen sagen, für die SVP-Fraktion ist klar, dass Schluss sein muss mit irgendwelcher Kuscheljustiz und irgendwelchen Täter-Streicheleinheiten. Sie vergessen bei dieser Diskussion, dass es Opfer gibt, Opfer, die ihr ganzes Leben lang unter solchen Taten leiden. Sprechen Sie einmal mit den Opfern, sofern sie noch am Leben sind, zum Beispiel mit Opfern von Vergewaltigungen. Vergessen Sie das nicht.

Ich erlaube mir, noch ein Wort zu unserer Minderheit zu sagen. Es geht dabei um die Übergangsbestimmung. Es ist klar, dass sie gestrichen werden muss. Die Gesetzesbestimmungen müssen auch für Täter gelten, die bereits im Vollzug sind. Diese Täter sollen nicht weiterhin von der Frist von 15 Jahren profitieren. Wir wollen, dass die 17 Jahre auch für die bisherigen Täter gelten, für sie soll nicht mehr das alte Gesetz gelten. Ich möchte Sie wirklich bitten, diese Übergangsbestimmung aus dem Gesetz zu streichen.

Noch ein Schlusswort, Herr Bundesrat Jans: Glauben Sie mir, die SVP-Fraktion wird weiter an diesem Thema arbeiten und Verschärfungen verlangen. Und Sie wissen genau, dass das Volk in Volksabstimmungen Verschärfungen in diesem Bereich immer - immer! - unterstützt hat.