preparatory:AB 362127
Hübscher Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-09-15
Wortprotokoll
Geschätzte Zuhörer, die noch ausharren hier im Saal, ja, die Heiratsstrafe gehört wirklich endlich abgeschafft. Und was die meisten Kantone vor Jahren vollzogen haben, muss nun endlich auch auf Bundesebene folgen, und zwar ohne grundsätzliche Systemänderung, wie es die Befürworter der Individualbesteuerung wollen, die nur neue Ungerechtigkeiten schafft und am Ende nur ein Bürokratiemonster schafft.
Gerne erläutere ich Ihnen, weshalb die vorliegende Initiative die richtige Lösung ist.
1.[NB]Es wird kein Bürokratiemonster geschaffen. Mit einem Splitting oder mit der alternativen Steuerberechnung werden nicht auf einen Schlag 1,7 Millionen neue Steuererklärungen notwendig, die alle bearbeitet und kontrolliert werden wollen. Das benötigt nicht über 1800 neue Steuerbeamte, die keine zusätzliche Wertschöpfung bringen, aber die Staatsquote zusätzlich erhöhen. Auch bei der Prämienverbilligung, allen Stipendiengesuchen, bei dem Musikunterricht oder der Kita-Anmeldung müssen künftig nicht zwei Steuererklärungen oder zwei Steuerveranlagungen eingereicht und überprüft werden.
2.[NB]Die Einfachheit ist bestechend: Während bei der Individualbesteuerung alles mühsam auf zwei verschiedenen Formularen erfasst werden muss, entfällt das sowohl bei der alternativen Steuerberechnung als auch beim Splitting. Gerade im Falle einer Ehe mit Errungenschaftsbeteiligung, und das sind heute die allermeisten Ehen, entfällt eine mühevolle Aufteilung des Vermögens. Konkret müssen gerade die selbstständig erwerbstätigen Ehepaare oder solche mit einfacher Gesellschaft keine Aufteilung der Vermögensmassen mit den entsprechenden Ersatzforderungen aus den jeweiligen Eigengütern berechnen. Oder, einfach gesagt, sie können auf eine jährliche güterrechtliche Auseinandersetzung bzw., wie man es eben schön sagt, auf eine finanzielle Scheidung verzichten, bevor sie die Steuererklärung ausfüllen.
3.[NB]Es entspricht dem Grundsatz der Ehe. Die Ehe gilt als wirtschaftliche Einheit. Bei der Errungenschaftsbeteiligung, dem gesetzlichen Güterstand, werden alle erworbenen Vermögenswerte gemeinsam verwaltet und im Falle einer Scheidung geteilt. Während bei der Individualbesteuerung diesem Grundsatz widersprochen wird und de facto nur noch der Güterstand der Gütertrennung zählt, entsprechen sowohl das Splitting wie auch die alternative Steuerberechnung dem Grundsatz der Ehe; wir haben das übrigens auch bei der ersten Säule, auch dort wird gesplittet.
4.[NB]Es ist sozial. Da entweder das Splitting oder die alternative Steuerberechnung zum Zuge kommt, werden nicht einzelne Einkommensgruppen oder spezifische Familienmodelle benachteiligt, und die Heiratsstrafe können wir wirklich endlich abschaffen.
5.[NB]Es ist gerecht, und es ist äusserst liberal. Während die Individualbesteuerung eine Aufteilung der Einkommenserzielung zu je 50 Prozent privilegiert, überlässt sowohl das Splitting wie auch die alternative Steuerberechnung diese Entscheidung der Familie. Das führt nicht zu neuen Benachteiligungen und ist damit für alle Familienmodelle gerecht und daher eben auch sehr liberal.
Zusammenfassend liegt mit der Initiative "Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare - Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!" ein echter Vorschlag für die Abschaffung der Heiratsstrafe vor, ohne neues Bürokratiemonster, ohne Widerspruch zur Ehe als wirtschaftlicher Einheit, ohne neue Ungerechtigkeiten, sozial und liberal.
Stimmen Sie der Initiative zu!