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preparatory:AB 362162

Paganini Nicolò · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-16

Wortprotokoll

Das vorliegende Geschäft hat, Sie haben es von der Präsidentin gehört, bereits einen etwas ungewöhnlichen Weg hinter sich. Die Vorlage umfasst ja insgesamt vier Entwürfe. Den Entwürfen 2 bis 4 hat unser Rat in der Sommersession zugestimmt. Der Ständerat hat dies letzte Woche ebenfalls getan, und zwar ohne Differenzen zu schaffen. Die Entwürfe 2 bis 4 sind also bereits für die Schlussabstimmung bereit.

Beim Entwurf 1, wo es um die AMMR, also die Verordnung der EU, und insbesondere um die freiwillige Beteiligung der Schweiz am neu geschaffenen Solidaritätsmechanismus geht, ist unser Rat im Sommer zuerst eingetreten und hat dann die Detailberatung durchgeführt. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage jedoch mit 84 zu 81 Stimmen bei 20 Enthaltungen abgelehnt. Dies kommt einem Nichteintreten gleich. Sie finden deshalb die Spalte "Nationalrat" auf der Fahne leer vor. Formal sind wir also in der zweiten Runde. Die SPK-N hat das Geschäft gestern Mittag erneut beraten. Weil die Ablehnung in der Gesamtabstimmung einem Nichteintreten entspricht, wurden der Antrag Rutz Gregor auf Nichteintreten sowie der Antrag Glättli auf Rückweisung nochmals eingereicht, und wir können heute darüber abstimmen. Materiell haben wir die Diskussion zu diesen grundsätzlichen Anträgen in der Kommission aber nicht nochmals geführt.

Eine Mehrheit der Kommission möchte, dass es zu einer mehrheitsfähigen Lösung kommt. Ein Nichteintreten oder eine erneute Ablehnung in der Gesamtabstimmung heute Morgen würde bedeuten, dass die Vorlage vom Tisch ist. Dies hätte zur Folge, dass die Schweiz infolge der Nichtübernahme des Schengen/Dublin-Besitzstands und gestützt auf die entsprechenden Bestimmungen im Schengen- bzw. Dublin-Assoziierungsabkommen die Beendigung der Dublin- und Eurodac-Zusammenarbeit insgesamt und damit auch jene im Rahmen von Schengen riskiert. Die Mehrheit der Kommission möchte dies nicht. Sie lehnt den Minderheitsantrag Rutz Gregor auf Nichteintreten mit 15 zu 7 Stimmen und den Rückweisungsantrag Glättli mit 15 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.

Ein weiterer prozeduraler Hinweis: Der Ständerat hat sich intensiv mit unseren Beratungen in der Sommersession auseinandergesetzt. Er hat verschiedene Bestimmungen, die in unserem Rat eine Mehrheit gefunden hatten, in seine Fassung aufgenommen. Diese Punkte waren in unserer Kommission grösstenteils unbestritten. Sie betreffen Artikel 109g Absatz 2 Buchstabe h des Ausländer- und Integrationsgesetzes, wo es um die medizinischen Daten geht, Artikel 8b des Asylgesetzes mit der Pflicht zur Aufklärung der asylsuchenden Person in einer ihr verständlichen Sprache sowie Artikel 102j Absatz 1 und Artikel 102k Absatz 1 Buchstabe b des Asylgesetzes mit zwei formalen Präzisierungen. In diesen Punkten schliessen wir uns dem Ständerat an, und es gibt keine Minderheitsanträge dazu.

Ebenfalls nicht bestritten, jedenfalls nicht für den Fall, dass wir eine freiwillige Teilnahme am neuen Solidaritätsmechanismus beschliessen, ist der vom Ständerat im Bundesbeschluss 1 eingefügte Artikel 1a. Gemäss diesem kann der Bundesrat zur Umsetzung der Teilnahme am Solidaritätsmechanismus Mittel einsetzen, die bereits mit der Europäischen Union im Rahmen der Beiträge an die EU-Mitgliedstaaten vereinbart wurden. Zwar handelt es sich um eine Kann-Formulierung, aber in der Kommission wurde klar, dass der Rückgriff auf diese Mittel den übrigen Bundeshaushalt entlasten würde. Sollte die Minderheit Rutz Gregor bei Artikel 113 des Asylgesetzes obsiegen und die Schweiz nicht am Solidaritätsmechanismus teilnehmen, würde Artikel 1a im Bundesbeschluss selbstverständlich hinfällig.

Zum Konzept der Mehrheit bei Artikel 80b AIG und Artikel 113 des Asylgesetzes werde ich mich aufgrund der Zeitvorgaben am Ende der Debatte äussern.