preparatory:AB 36238
Dormann Rosmarie · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-09-17
Wortprotokoll
Tatsächlich ist Artikel 40ter die Pièce de Résistance in dieser Vorlage. Beschlossene Sache der 11. AHV-Revision ist die Flexibilisierung, das heisst, dass jemand ab Alter 59 zu 50 Prozent und ab Alter 62 zu 100 Prozent in die Pension gehen kann, insgesamt drei volle Rentenjahre. Der Streit geht um die Flexibilisierung und die soziale Abfederung der Kleinstverdiener und -verdienerinnen, die eben von diesem Vorbezug Gebrauch machen wollen.
In der Tat hat der Anteil von Frühpensionierungen in den letzten zehn Jahren sehr stark zugenommen, vor allem bei [PAGE 1332] den Männern. Waren dies vor zehn Jahren noch rund ein Viertel, sind es heute bereits rund 35 Prozent. Viele von diesen Frühpensionierten sind sehr gut Verdienende, die sich eine Frühpensionierung mit Mitteln ihrer überobligatorischen Versicherung der zweiten Säule leisten können. Viele aber sind Klein- und Kleinstverdienende, die gegen ihren Willen freigestellt worden sind. Viele davon sind Frauen, da diese nach wie vor in den untersten Lohnklassen arbeiten. Sie haben auch keine zweite Säule, von der sie profitieren könnten. Sie wissen: Jede zweite Frau in diesem Land hat noch keine Chance, sich in der zweiten Säule versichern zu lassen, weil sie entweder ein zu kleines Einkommen hat oder nur in Teilzeit berufstätig ist. Damit sich alle eine Frühpensionierung leisten können, hat der Bundesrat - und in der Folge auch der Nationalrat - 400 Millionen Franken für die soziale Abfederung der vorzeitigen Pensionierung von Kleinverdienenden eingesetzt. Der Bundesrat hat explizit an die Frauen gedacht, da diese mit der Erhöhung des Rentenalters weitgehend die 11. AHV-Revision bezahlen - die 400 Millionen Franken entsprechen in etwa einem Beitragsjahr der Frauen.
Ihre Kommission hat mit 13 zu 8 Stimmen an ihrem Entscheid festgehalten, wonach ein detaillierter Kürzungssatz für Kleinverdienende zur Anwendung kommen soll, der ungefähr den vom Bundesrat vorgeschlagenen 400 Millionen Franken pro Jahr entspricht.
Die Minderheit will mit dem Ständerat auf diese soziale Abfederung verzichten; das heisst, sie nimmt in Kauf, dass jemand, der in Frühpension geht, bei einem Jahr eine Kürzung der Rente von rund 5,8 Prozent erfährt, bei zwei Jahren eine solche von rund 12,9 Prozent und bei drei Jahren von rund 18,6 Prozent - und das für den ganzen Rest seines Lebens. Die Minderheit macht einerseits geltend, dass die vorgesehenen Geschenke zu unbedeutend seien und diese über die Ergänzungsleistungen abgedeckt werden könnten, falls dies notwendig wäre. Andererseits will sie unter keinen Umständen Anreize für eine Frühpensionierung schaffen.
Ich selbst hatte schon bei der ersten Lesung einen Eventualantrag deponiert, wonach der heute bis zum Jahr 2009 befristete, halbierte Kürzungssatz für die Frauen um 10 Jahre weitergeführt wird, falls die 400 Millionen Franken gestrichen werden. Diese Halbierung des Kürzungssatzes hatte der Ständerat damals bei der Erhöhung des Rentenalters der Frauen als Übergangslösung eingeführt. Im Jahr 2009 steigt nun das Rentenalter nochmals um ein Jahr auf 65 Jahre an. Noch ist jede zweite Frau nicht in der zweiten Säule versichert. Diese Versicherung ist allerdings in der 1. BVG-Revision etwas verbessert worden, nachdem die minimal zu versichernde Lohnsumme von heute rund 25 000 auf 18 000 Franken hinuntergesetzt worden ist. Aber diese Revision ist noch nicht einmal in Kraft. Dank der Revision wird ein Teil der heute erwerbstätigen Frauen, vor allem jene, die Teilzeitverdienende sind, in die zweite Säule aufgenommen werden können. Der andere Teil der Frauen, die nur Kleineinkommen haben, in der zweiten Säule kaum auf einen grünen Zweig kommen und oft aus gesundheitlichen Gründen frühzeitig in Pension gehen müssen, könnten von einem halbierten Kürzungssatz speziell profitieren. Immerhin ist der Grundsatz "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" noch längst nicht verwirklicht.
Über diesen Eventualantrag ist in der Kommission vorsorglich abgestimmt worden. Ihre Kommission hat diesem Antrag mit 11 zu 10 Stimmen zugestimmt, für den Fall, dass bei Artikel 40ter die 400 Millionen Franken für die soziale Abfederung gestrichen werden. Die Streichung erfolgte vor allem aus Kostengründen, da das Bundesamt rund 315 Millionen Franken für die Halbierung des Kürzungssatzes errechnet hatte.
Herr Bortoluzzi hat vorhin gefragt, wie hoch denn effektiv der Ausfall bei einem Frühbezug der Frauen sei. Sie wissen, dass seit zwei Jahren die Möglichkeit besteht, dass die Frauen in Frühpension gehen können. Man hat einen Betrag von rund 315 Millionen Franken errechnet; diese Berechnung beruht auf rund zwei Drittel aller Frauen - nicht 100 Prozent, sondern zwei Drittel. In Tat und Wahrheit haben aber nur 20 Prozent der Frauen von diesem Vorbezug Gebrauch gemacht und deshalb mit dem Entlastungsprogramm den so genannten Flexa-Beitrag zurückbezahlt - weil eben von diesem Frühbezug nur 20 Prozent der Frauen profitiert haben.
Die CVP-Fraktion bzw. Herr Cina möchte nun den Eventualantrag zu einem Hauptantrag machen, der aber nicht ganz genau dem Eventualantrag entspricht. Der Eventualantrag geht dahin, dass man den halbierten aktuellen Kürzungssatz einsetzt. Die CVP-Fraktion will für die Frauen den halbierten heutigen Kürzungssatz von 3,4 Prozent bei einem einjährigen Vorbezug weiterführen und bei einem zweijährigen Vorbezug einen Satz von 6,8 Prozent einsetzen. Weshalb das? Der zukünftige Kürzungssatz wird eher etwas tiefer als der heutige Kürzungssatz ausfallen, weil die Frauen eben mittragen. Sie wissen: Die Frauen leben seriöser, haben eine längere Lebenserwartung und bezahlen länger zurück; das auch zu Ihrer Orientierung. Die Männer werden profitieren, wenn auch die Frauen einen Frühbezug von Renten beanspruchen können, weil dann auch ihr Kürzungssatz tiefer als der heutige sein wird, der nur den Frauen vorbehalten ist.
Der Unterschied zwischen dem Eventualantrag der Mehrheit für einen halbierten Kürzungssatz und dem Hauptantrag der CVP-Fraktion bzw. dem Antrag Cina beträgt etwa 0,5 Prozent pro Jahr. Das hat zur Folge, dass die Einsparungen beim Antrag Cina etwas kleiner sind: Man rechnet mit 244 Millionen Franken statt mit 315 Millionen Franken; immer unter der Annahme, dass zwei Drittel aller Frauen in diesem Jahr von diesem Frühbezug Gebrauch machen würden. Der Unterschied in Sachen Kürzung, die beim Antrag Cina etwas höher ausfällt als beim Eventualantrag, beträgt also rund 0,5 Prozent pro Jahr.
Stimmen Sie gemäss der Kommissionsmehrheit für die 400 Millionen Franken als soziale Abfederung für Kleinverdienende. Ob Sie bei allfälliger Streichung dieser 400 Millionen Franken dem halbierten Kürzungssatz oder dem speziellen Satz gemäss der CVP-Fraktion bzw. dem Antrag Cina zustimmen wollen, überlasse ich Ihnen, da dieser Antrag Cina in der Kommission nicht behandelt werden konnte.