preparatory:AB 362694
Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-17
Wortprotokoll
Vorweg eine Vorbemerkung: Auch die Mehrheit Ihrer Kommission verurteilt den Angriff Russlands auf die Ukraine. Trotzdem darf man die Dinge hier nicht vermischen.
Ihre Kommission für Rechtsfragen hat am 14.[NB]Februar dieses Jahres die parlamentarische Initiative Pult vorgeprüft. Die Initiative verlangt, wie Herr Pult vorhin selber ausgeführt hat, eine Amnestie für Schweizerbürgerinnen und -bürger, die sich auf der Seite der Ukraine an Kampfhandlungen beteiligen oder beteiligt haben.
Ihre Kommission hat mit einer deutlichen Mehrheit von 16 zu 9 Stimmen dieser parlamentarischen Initiative keine Folge gegeben. Eine Minderheit Dandrès - Herr Kollege Dandrès hat ihren Antrag bereits begründet - beantragt, dass man dieser Initiative Folge gibt.
Warum hat Ihre Kommission dieser Initiative keine Folge gegeben? Wir haben uns ins Bild setzen lassen. Aktuell sind rund ein Dutzend Verfahren gegen Personen hängig, welche in der Ukraine an der Seite der Ukraine kämpfen oder das zuvor gemacht haben. Wir haben uns, wie im Rapport ausgeführt, neutralitätspolitische Überlegungen gemacht und auch diskutiert, welches politische Signal man mit einer Amnestie senden würde. Wenn wir in laufenden Konflikten quasi einfach so erlauben würden, die eine oder andere Seite zu unterstützen, hätte dies neutralitätspolitisch zumindest Risiken. [PAGE 1644] Aber das ist nur der eine und der wesentlich unwichtigere Teil dieser Frage, die wir zu prüfen hatten.
Wer sich an einem Konflikt beteiligt, ist im Krieg, und Krieg ist etwas Brutales. Krieg kennt ganz unschöne Seiten. Krieg ist verbunden mit schweren Verletzungen und Tod. Einen generellen Verzicht auf eine Strafverfolgung zu äussern und gleichzeitig ein kollektives Verzeihen zu beschliessen, würde dem Einzelfall nicht gerecht. Es kann durchaus sein, dass sich der eine oder andere in diesem Konflikt berechtigterweise wehrt, dass er berechtigterweise tötet oder verletzt. Es ist aber nicht ausgeschlossen, und so ist Krieg leider auch,[NB]dass[NB]diese Leute, die angeben, für das Gute zu kämpfen, sich eben nicht nur an das Gute halten. Das heisst, wir müssen eine Einzelfallprüfung vornehmen. Das sieht unser Strafrecht im Übrigen auch so vor. Wir müssen prüfen, ob diese Leute, die jetzt an der Seite der Ukraine kämpfen, sich wirklich korrekt verhalten haben und ob man das rechtfertigen kann.
Unser Strafrecht sieht die Möglichkeit einer Strafreduktion vor. Ja, man kann sogar Umgang von Strafe nehmen, aber eben nur dann, wenn man den Einzelfall prüft, und nicht generell für jede und jeden. Dieses generelle Verzichten auf eine Strafverfolgung und dieses generelle kollektive Verzeihen würden das Risiko beinhalten, dass auch Leute davon profitieren, die sich in diesem Krieg eben nicht richtig verhalten haben, die sich eben nicht nur der guten Sache wegen an die Seite der Ukraine gestellt haben. Und ja, das führt dann zu dieser unglücklichen Situation, dass vielleicht manchmal in der Retrospektive jemandem eine Entschuldigung ausgesprochen wird, nachdem er bereits verstorben ist. Aber im Nachgang eine Situation zu beurteilen, ist nicht das Gleiche, wie vorweg bereits einen Blankoschein zu erteilen. Ich möchte hier nicht ausschliessen, dass die Schweiz diesen Leuten dereinst eine Strafmilderung in Aussicht stellt respektive sie sogar von Schuld freispricht. Aber wir können es jetzt nicht im Voraus machen, weil wir auch nicht im Voraus für all diese Leute Verantwortung übernehmen können.
Deshalb bitte ich Sie, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Sie birgt mehr Risiken als Chancen.