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Baume-Schneider Elisabeth · Bundesrat · Jura · 2025-09-22

Wortprotokoll

In der polizeilichen Kriminalstatistik werden die Tötungsdelikte nach Geschlecht des Opfers und nach den geltenden Straftatbeständen ausgewiesen. Die Daten werden von den kantonalen Polizeibehörden erhoben. Da der Begriff "Femizid" im Strafgesetzbuch nicht definiert ist, wird er in der Kriminalstatistik nicht verwendet. Der Bundesrat prüft derzeit, ob die UNO-Kriterien zur Verwendung des Begriffs "Femizid" angewendet werden können. Er wird die Ergebnisse im Rahmen des Berichtes zum Postulat Arslan 24.3782, "Machbarkeitsstudie bezüglich statistischer Erfassung von Femiziden", vorlegen. In die Erarbeitung dieses Berichtes werden die Kantone eng einbezogen.

Seit Anfang Jahr wurden in der Schweiz zahlreiche Frauen getötet, meist durch eine ihnen nahestehende Person. Die hohe Anzahl Femizide in der Schweiz ist alarmierend und beunruhigt den Bundesrat sehr. Wir können nicht akzeptieren, dass Frauen in ihrem privaten Umfeld, in ihrem Zuhause um ihr Leben fürchten müssen. Diese Gewalt gegen Frauen verursacht unerträgliches Leid. Es braucht unser entschiedenes Handeln.

Auf Initiative des EDI traf sich der Ausschuss von Bund, Kantonen und Gemeinden für die Koordination der Umsetzung der Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt Ende Juni 2025 zu einer ausserordentlichen Sitzung. Dabei wurden dringliche Massnahmen festgelegt. Dazu gehört auch die Einführung einer systematischen interinstitutionellen Analyse von Femiziden.

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