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AB 363252

Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2025-09-22

Wortprotokoll

Die Nachhaltigkeits-Initiative "Keine 10-Millionen-Schweiz!" und der direkte Gegenentwurf haben die Kommission intensiv beschäftigt. Wir sind uns einig, dass man die Migration dämpfen soll und deren Auswirkungen zu meistern sein müssen. Wir haben extra auch Anhörungen durchgeführt, was man dagegen tun könnte, und es liegen verschiedene Massnahmen vor, die einerseits in der Verfassung verankert sind oder andererseits bereits in Vorstössen gefordert wurden.

Die Migrationsfrage ist zweifelsfrei eine der Fragen, die die Bevölkerung heute am meisten beschäftigen; das kann man nicht wegdiskutieren. Wie man damit umgehen soll, dass wir immer noch stärker wachsen, darüber gehen die Meinungen in der Kommission weit auseinander. Man kann feststellen, dass in der Bundesverfassung bis und mit einem Kontingentsystem - das ist der berühmte Artikel 121a gemäss Masseneinwanderungs-Initiative - eigentlich alles verankert ist. Verschiedene Votanten haben in der Kommission auch andere Modelle ins Spiel gebracht. Eine Auswahl: die Möglichkeit von Einwanderungs- und Lenkungsabgaben; die Frage, ob Inländer und Inländerinnen ihre Pensen erhöhen sollten, damit man weniger auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen ist; die Beschränkung des Familiennachzugs; die Frage, ob man mehr L-, also Kurzzeitbewilligungen, oder B-Bewilligungen ausstellen soll; Ausbildung und Berufsbildung und die verstärkte Förderung des einheimischen Fachkräftepotenzials.

Letztlich muss man auch feststellen, dass die Bevölkerung in Bezug auf den Infrastrukturausbau aufgrund der Bevölkerungszunahme kritischer unterwegs ist als auch schon. Sie mögen sich erinnern: Am 24.[NB]November letzten Jahres wurde der Step Nationalstrassen unter anderem mit solchen Argumenten abgelehnt.

Der Konsens der Mehrheit der SPK ist aber, dass man keine starren Obergrenzen will, wie das in der Initiative vorgesehen ist, und dass man ebenfalls keine Kündigung der Bilateralen Verträge riskieren will. Deshalb wurde in verschiedenen Voten die Schutzklausel in den Verträgen mit der EU erwähnt, und es wurde diskutiert, ob sie als Massnahme gegen die Zuwanderung tauglich wäre. Die Schutzklausel im Paket wurde sehr kritisch beurteilt: Einerseits gibt man dem Bundesrat natürlich recht, dass er in den Verhandlungen etwas herausgeholt habe, andererseits wurde die Wirksamkeit der Schutzklausel nicht per se als positiv beurteilt, weil - das muss man auch in Betracht ziehen - im ganzen Verhandlungspaket aufgrund der Unionsbürgerrichtlinie auch eine Ausweitung der Migration durch Familiennachzug von Nichterwerbstätigen stattfinden kann. Also hier gibt es Licht und Schatten, wenn man die Diskussionen verfolgt.

Die Mehrheit der Kommission hat deshalb entschieden, bei dieser Nachhaltigkeits-Initiative wie folgt vorzugehen: Sie empfiehlt die Kündigungs-Initiative bzw. die Nachhaltigkeits-Initiative, wie man bei den Initianten sagt, zur Ablehnung. Wir haben von der Kündigungs-Initiative gesprochen, weil sie in den Übergangsbestimmungen eben einen Kündigungscharakter hat, wenn es um die Personenfreizügigkeit geht. Dort ist ein Grenzwert von 10 Millionen vorgesehen, und wenn nach zwei Jahren und trotz Gegenmassnahmen wie dem Aktivieren der Schutzklausel kein Erfolg eintritt, muss man die Personenfreizügigkeit kündigen. Das wird so im Initiativtext erwähnt.

Ich mache hier klar darauf aufmerksam: Muss die Personenfreizügigkeit gemäss Nachhaltigkeits-Initiative gekündigt werden, ist es automatisch auch so, dass die Guillotineklausel in Artikel 25 Absatz 4 des Personenfreizügigkeitsabkommens greifen wird und die ganzen Bilateralen I anlässlich der Kündigung der Personenfreizügigkeit wegfallen. Dieser Automatismus wurde so verhandelt, er lässt sich nicht wegdiskutieren.

Noch einmal: Würde die 10-Millionen-Grenze erreicht, würden die Massnahmen nach zwei Jahren nicht greifen und müsste die Personenfreizügigkeit gekündigt werden, müsste aufgrund dieser Initiative letztlich der bilaterale Weg verlassen werden. Die Bilateralen I mit der Guillotineklausel würden vollständig wegfallen, und damit wären die Bilateralen II und Schengen/Dublin infrage gestellt. Das würde beispielsweise [PAGE 1719] bedeuten, dass das Luftfahrtabkommen hinfällig würde oder dass man beim ganzen Schengen-Informationssystem sowie beim Dublin-System keine Möglichkeit mehr hätte, Asylsuchende an der Grenze effektiv ins Erstaufnahmeland zurückzuschicken, sofern dort der Job nicht gemacht wurde.

Zusammengefasst war sich die Mehrheit der Kommission wie auch die Mehrheit der Fraktionen einig, dass diese Initiative, welche die Kündigung der Bilateralen I riskiert, einen typischen Fall von "das Kind mit dem Bade ausschütten" darstellt. Die Mehrheit der Kommission will nicht, dass man mit dieser Initiative riskiert, das Kind mit dem Bade auszuschütten, und dass damit der bilaterale Weg gefährdet wird.

Ich komme zur Ablehnung des Gegenentwurfes. Vorlage 2 beinhaltet einen direkten Gegenentwurf. Die Kommission hat mit einer sehr deutlichen Mehrheit gesagt, dass sie den Gegenentwurf ablehnt. Die Mehrheit ist der Auffassung, dass der Gegenentwurf die zwei grundlegenden Ziele eines Gegenentwurfes nicht erfüllen kann: erstens den Rückzug der Initiative und zweitens, dass es ein Dispositiv ist, die Initiative zu bekämpfen. Warum?

Der Gegenentwurf setzt ebenfalls starre Grenzwerte - ich habe Ihnen erläutert, dass die Grenzwerte von 9,5 und 10 Millionen nicht im Interesse der Kommission sind. Er bleibt inhaltlich sehr vage, und vor allem in Bezug auf konkrete Massnahmen findet man nichts, was nicht irgendwie bereits schon in der Verfassung verankert wäre. Angesichts dessen, was in der Verfassung bereits verankert ist, gibt es keinen Notstand, den Gegenentwurf anzunehmen. In der Verfassung ist die Zuständigkeit betreffend Arbeitsmarkt geregelt. Artikel 121a der Bundesverfassung regelt den Erlass von Kontingentsystemen, dies auch bezüglich Arbeitsmigration oder Migration im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit. Das heisst, der inhaltliche Teil des Gegenentwurfes ist sehr vage und trägt nichts zu einer Konkretisierung der Politik bei. Es ist nicht so, dass es keine Verfassungsgrundlage gäbe, um alle möglichen Massnahmen bis und mit einem Kontingentsystem ergreifen zu können.

Es ist auch so, dass die Schutzklausel, welche der Bundesrat in den EU-Verträgen ausgehandelt hat, sehr kritisch beurteilt wurde - selbst von der Minderheit II, die Sie dann nachher noch hören werden. Sie wurde als nicht tauglich erachtet, um einen Gegenentwurf zu dieser Initiative zu präsentieren. Ich nehme an, Kollege Pfister wird dazu noch einige Ausführungen machen.

Der Gegenentwurf bietet also aus Sicht der Mehrheit der Kommission keinen Mehrwert. Natürlich muss man den Gegenentwurf und die Beratung auch dahin gehend anschauen, wie sich die Abstimmungskaskade zu den EU-Verträgen und zur Volksinitiative ausgestalten würde. Die Überlegungen zu den kommenden Abstimmungsvorlagen terminlicher Art sehen wie folgt aus:

Zu den Fristen bezüglich der Volksabstimmung: Ohne einen Gegenentwurf wäre bis ungefähr spätestens August 2027 eine Volksabstimmung möglich. Mit einem Gegenentwurf würde sich das Ganze um mindestens ein Jahr nach hinten verschieben. Die Mehrheit will, dass die Volksinitiative "Keine 10-Millionen-Schweiz!" vor dem EU-Paket an die Urne gebracht wird. Die Mehrheit ist auch der Auffassung, dass man jetzt hier die Reihen schliessen soll, um gegen die Initiative vorgehen zu können. Die Diskussion über eine mögliche Ausweitung der bilateralen Verträge mit der EU sollte erst danach erfolgen.

In diesem Sinne stellt die Mehrheit der SPK-N folgende Anträge:

Vorlage[NB]1: Empfehlung, die Volksinitiative abzulehnen. Der Entscheid fiel mit 16 zu 9 Stimmen;

Vorlage[NB]2: Nichteintreten auf den direkten Gegenentwurf. Der Entscheid fiel mit 19 zu 6 Stimmen. Die Minderheit II, die auf der Fahne steht, wird nachher das Wort erhalten.

In diesem Sinne bitte ich Sie, den Anträgen der Mehrheit der Kommission zu folgen.