AB 363553
Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-23
Wortprotokoll
Die Vorlage geht auf die parlamentarische Initiative Burkart 16.484 zurück. Sie wurde am 1.[NB]Dezember 2016 eingereicht. Unser ältester Sohn war damals noch nicht auf der Welt, in Kürze wird er neun Jahre alt. Sie sehen: Parlamentarische Debatten überdauern manchmal fast eine ganze Kindheit.
Das Ziel der Vorlage ist es, das Arbeitsgesetz anzupassen. Wenn Sie einen Blick in unser Arbeitsgesetz werfen, dann sehen Sie: Unser Arbeitsgesetz ist sehr statisch ausgerichtet und orientiert sich durchaus auch noch an den Ideen eines Industriebetriebs. Die Arbeitswelt hat sich aber deutlich verändert. Homeoffice und andere Gegebenheiten sind heute Teil der modernen Arbeitswelt. Mit diesen Entwicklungen soll auch das Arbeitsrecht Schritt halten. [PAGE 1762]
Die parlamentarische Initiative Burkart verlangt, dass man die Arbeitszeiten verlängern kann. Damit ist nicht die Zeit gemeint, die man am Stück arbeitet, sondern der Zeitrahmen, in welchem man arbeitet. Die Initiative verlangt zudem, dass man regelt, wie Unterbrüche in dieser Arbeitszeit zu behandeln sind, und dass für die Sonntagsarbeit daheim keine Bewilligung notwendig ist.
Ich habe es gesagt: Vieles hat sich verändert. Nicht zuletzt hat auch die Corona-Pandemie ihren Teil dazu beigetragen. Sie hat die Homeoffice-Bereitschaft oder den Wunsch nach Homeoffice stark verändert. Und dieser Wunsch kommt vielleicht sogar eher von den Arbeitnehmenden als von den Arbeitgebern. Viele Arbeitnehmende verlangen heute nach Homeoffice und sehen darin eine Chance. Damit ist aber auch klar: Wir müssen das hier in diesem Saal gesetzlich regeln. Wer diese Regelung nicht will, der hinkt der Realität hinterher und riskiert eine Rechtsunsicherheit. Das darf nicht der Fall sein. Aber wir müssen auch ehrlich sein: Selbst die hier getroffene Regelung hinkt teilweise der Realität wieder hinterher, und man kann nicht alles in einem Arbeitsgesetz abbilden.
Wer nicht auf die Vorlage eintritt, verkennt meines Erachtens die Realität und toleriert eine Rechtsunsicherheit. So sieht es auch die Kommissionsmehrheit. Ihre Kommission ist mit 17 zu 7 Stimmen bei 0 Enthaltungen auf die Vorlage eingetreten. Eine Minderheit Amoos ist für Nichteintreten. Kollege Amoos wird seinen Antrag anschliessend selbst begründen.
Zu den Fragen, die uns in der Kommission beschäftigt haben: Wem dient eigentlich Homeoffice bzw. Telearbeit? Ich komme auf diesen Begriff nachher noch zu sprechen. Wer hat ein persönliches Interesse daran? Nehmen Sie diese Fragen auch bei der Beratung dieses Erlasses mit.
Zuerst komme ich zur Begrifflichkeit. Die parlamentarische Initiative verlangte eine Regelung für Homeoffice, nun wird aber von Telearbeit gesprochen. Warum ist das so? Die Verwaltung hat dies im Detail ausgeführt. Mit Homeoffice ist die Arbeit daheim gemeint, mit Telearbeit die Arbeit ausserhalb des üblichen Arbeitsortes. Das kann beispielsweise Arbeit am Ferienort oder unterwegs sein. Das Ziel ist mehr Flexibilität für Arbeitnehmende und vor allem mehr Sicherheit für Arbeitgeber. Die Telearbeit soll daher im aktuellen Arbeitsgesetz angepasst werden. Die Frage, die sich dann in diesem Zusammenhang noch stellen wird, ist, ob es zusätzlich auch Änderungen im ZGB braucht, um diesen Schritt auch ins ZGB zu überführen.
Auf die Minderheitsanträge werde ich im Anschluss an die Redner der einzelnen Fraktionen im Detail eingehen. Ich kann Ihnen aber bereits jetzt den einen oder anderen Hinweis geben.
In Artikel 8a geht es um das Recht auf Nichterreichbarkeit. Wir werden diese Frage anschauen müssen: Haben Leute, die Telearbeit machen, ein Recht, nicht erreichbar zu sein? Wir werden uns zur Frage äussern müssen, wie gross die Flexibilität der Arbeitnehmenden sein muss, damit sie Telearbeit machen können, und ob es eine Vereinbarung braucht, in welcher Form auch immer. Und zu guter Letzt werden wir uns hier, wie es auch die parlamentarische Initiative gefordert hat, über die Reduktion der täglichen Ruhezeiten unterhalten müssen, über die Bewilligungsfähigkeit der Sonntagsarbeit und über die Nachtarbeit. Auf diese Themen werde ich im Detail bei der Diskussion der Minderheitsanträge eingehen.
In diesem Sinne bitte ich Sie nun, auf die Vorlage einzutreten.