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AB 363735

Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2025-09-24

Wortprotokoll

Ausgangslage der Vorlage, die wir heute diskutieren, ist, wie es ihr Titel sagt, die Notwendigkeit einer Anpassung der Hinterlassenenrenten. Zum einen gilt es, die heute bestehende Ungleichbehandlung von Witwen und Witwern zu beseitigen, zum andern, die Hinterlassenenrenten den gesellschaftlichen Veränderungen anzupassen.

Nach aktueller Gesetzgebung haben Witwen Anspruch auf eine lebenslange Rente, selbst wenn sie keine unterhaltsberechtigten Kinder haben, während Witwer diese nur bis zur Volljährigkeit des jüngsten Kindes erhalten. Der Bundesrat will nun die Hinterlassenenrenten der Entwicklung der Familienstrukturen, zu denen auch Patchworkfamilien und unverheiratete Eltern gehören, anpassen. Er sieht vom Zivilstand unabhängige Hinterlassenenleistungen für Haushalte mit Kindern vor. Zudem sollen diese Renten zeitlich begrenzt, also nicht mehr lebenslänglich ausgerichtet werden. Konkret sieht der Bundesrat folgende wichtigste Neuregelungen vor:

Hinterlassenenrenten erhalten Eltern bis zum vollendeten 25.[NB]Altersjahr des jüngsten Kindes, unabhängig von Zivilstand und Geschlecht. Für Hinterbliebene ohne unterhaltsberechtigte Kinder wird eine zweijährige Übergangsrente ausbezahlt. Witwen und Witwer, die das 58.[NB]Altersjahr vollendet und keine unterhaltsberechtigten Kinder mehr haben, erhalten Unterstützung über die Ergänzungsleistungen, sofern der Tod des Partners einen Armutsfaktor darstellt. Der Entwurf des Bundesrates wirkt auch finanziell entlastend auf die AHV. Er hätte eine Reduktion der AHV-Ausgaben um 590 Millionen Franken jährlich zur Folge bei einem Inkrafttreten der Revision im Jahr 2026.

Die Kommission hat vor diesem Hintergrund sowohl mit Organisationen, die die Betroffenen repräsentieren, als auch mit Vertretern der Wirtschaft und von Unternehmen sowie mit Gewerkschaften Hearings durchgeführt. Die Diskussionen in der Kommission drehten sich vorerst um die künftige Ausgestaltung der Hinterlassenenrenten, insbesondere um die Frage, ob diese nur verheirateten oder auch unverheirateten Paaren zustehen sollten, sodann um die Voraussetzungen, unter denen Anspruch auf eine Rente bestehen solle, sowie um die Frage der Besitzstandswahrung. Relativ rasch wurde die Diskussion jedoch allgemein auf die Thematik der Leistungen für Ehepaare in der Altersvorsorge ausgedehnt. Diese Frage wirft auch die Volksinitiative "Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare - Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!" der Mitte-Partei auf, welche die Aufhebung des Plafonds der AHV-Renten bei Ehepaaren fordert. Es schien aus diesem Grund angezeigt, die beiden Geschäfte parallel zu diskutieren und zu behandeln.

Die Kommission liess sich vor diesem Hintergrund ausführlich über die mit dem Zivilstand der Ehe verbundenen Elemente der AHV informieren und liess sich aufzeigen, wo sich die Vor- und Nachteile des Verheiratetenstatus in der AHV zeigen. Diese Elemente lassen sich im Übrigen auch finanziell quantifizieren. Zusammenfassend kann Folgendes gesagt werden: Nach geltendem Recht überwiegen aus finanzieller Sicht insgesamt die Massnahmen zugunsten der verheirateten Personen den Nachteil der Rentenplafonierung.

Im Rahmen der Detailberatung wurden dann verschiedene Modelle mit einer Anhebung oder auch Aufhebung des Rentenplafonds für verheiratete Paare unter gleichzeitiger Abschaffung einzelner oder aller der mit dem Ehestatus verbundenen Privilegien diskutiert. Je nach Modell sind die Kostenfolgen unterschiedlich. Dies ist Gegenstand der Bestimmungen, die in Block 2 beraten werden; wir werden dort darauf zurückkommen. Die Kommission hat in diesem Zusammenhang auch die Frage diskutiert, wie mit der Renten-Initiative der Mitte-Partei zu verfahren sei. Ein Antrag auf Sistierung der Behandlung des Geschäfts über die Hinterlassenenrenten bis nach einer allfälligen Volksabstimmung über die Initiative der Mitte-Partei wurde mit 13 zu 12 Stimmen abgelehnt. Hingegen entschied die Mehrheit der Kommission, die nun überarbeitete Vorlage zur Anpassung der Hinterlassenenrenten der Initiative als indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen.

Die Kommission beschloss schliesslich mit 22 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung Eintreten auf die Vorlage. Zwei [PAGE 1789] Minderheiten beantragen die Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat zur Überarbeitung. Beiden Anträgen ist gemeinsam, dass laufende Renten nicht von der Revision betroffen sein sollten. Zudem sei die Vorlage zivilstandsunabhängig auszugestalten.

Die Minderheit I (Meyer Mattea) will zudem eine Überarbeitung unter spezieller Berücksichtigung der Situation von Personen über 50 Jahre und der Armutsbetroffenheit von älteren Verwitweten. Die Kommission lehnte diesen Antrag mit 13 zu 12 Stimmen ab.

Die Minderheit II (Prelicz-Huber) fordert eine Überarbeitung mit speziellem Fokus auf die Besitzstandswahrung von Personen ab 30 Jahren. Diesen Antrag lehnte die Kommission mit 17 zu 8 Stimmen ab.

Ich werde im Rahmen der Detailberatung zu Block 1 und Block 2 auf weitere Entscheide der Kommission eingehen, empfehle Ihnen aber hiermit im Namen der Kommission Eintreten auf die Vorlage.