preparatory:AB 363744
Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-24
Wortprotokoll
Also, dass Kollege Jositsch von einer schikanösen Massnahme spricht, kann ich absolut nicht nachvollziehen. Es geht hier auch nicht um einen Kompromiss. Die geltende Bestimmung, wonach Personen, die vor Abschluss der Rekrutenschule zum Zivildienst zugelassen werden, eine Frist von drei Jahren haben, um ihren langen Einsatz zu absolvieren, führt zu einem unangemessenen Vorteil gegenüber den Militärrekrutinnen und -rekruten, denn Militärangehörige, die vorzeitig aus der Rekrutenschule entlassen werden, werden in der Regel zur nächsten oder zu einer der folgenden Rekrutenschulen aufgeboten. Diese Massnahme zielt daher einzig und allein darauf ab, die Einhaltung des Grundsatzes der Gleichwertigkeit zwischen der Leistung des Militärdienstes und jener des Zivildienstes zu stärken.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.