preparatory:AB 36375
Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-09-18
Wortprotokoll
Nachdem die beiden Kommissionssprecher hier schon frühmorgendlich ein kleines medizinisches Seminar abgehalten haben, sind die Begriffe geklärt, und ich kann gleich "in medias res" einsteigen: Es geht hier also um die - auf Deutsch - "Jungfernzeugung", die Parthenogenese, also um die Tatsache, dass sich Eizellen ohne Befruchtung zu einer Weiterentwicklung anregen lassen. Man darf vielleicht beifügen, dass es erst seit eineinhalb, zwei Jahren überhaupt gelungen ist, menschliche [PAGE 1371] Eizellen derart zu entwickeln. Es gibt Untersuchungen, die vermittels physikalischer und chemischer Reize solche Parthenogenesen oder eben Jungfernzeugungsprozesse anregen können.
Ich glaube, der Grund, weshalb Ihnen die Minderheit hier vorschlägt, dieses Thema noch nicht zu regeln - es wird eines Tages eine Regelung brauchen -, ist im Prinzip der gleiche Grund, der gestern bei den Rückweisungsanträgen für das ganze Gesetz angeführt wurde. Dort hat man ja gesagt, es reiche, wenn die Frage im Bundesgesetz über die Forschung am Menschen geregelt werde. Das Gefühl der Minderheit ist, dass wir hier in einem Gebiet sind, das noch so wenig entwickelt ist, dass sinnvollerweise damit zugewartet werden kann, bis das Bundesgesetz über die Forschung am Menschen dann so weit ist.
Alle diejenigen, die gestern grundsätzlich eine Rückweisung des Bundesgesetzes über die Forschung am Menschen wollten, könnten also eigentlich ohne Probleme der Minderheit zustimmen.
Ich darf schliesslich darauf hinweisen - der Kommissionssprecher welscher Zunge hat das getan -, dass sich auch die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK) mehrheitlich klar in diese Richtung geäussert hat. Die Mehrheit der NEK hat nämlich festgehalten, dass noch kein Regelungsbedarf besteht, bevor das wissenschaftliche Potenzial und die ethischen Implikationen dieser Verfahren geprüft sind. Ich zitiere aus der Stellungnahme der NEK: "Da die diesbezügliche Forschung noch in ihren Anfängen steckt, empfiehlt die NEK, die Option alternativer Stammzellgewinnungsmethoden" - und darum handelt es sich bei der Jungfernzeugung - "noch nicht abschliessend zu regeln. Zuerst sollen das wissenschaftliche Potenzial sowie die ethischen und gesellschaftlichen Implikationen sorgfältig geprüft werden."
Die starke Minderheit beantragt Ihnen deshalb, dieses Thema aus diesem Gesetz herauszunehmen und dann eben im Rahmen des Bundesgesetzes über die Forschung am Menschen zu regeln. Das ist der Antrag, den wir Ihnen hier stellen möchten.