AB 363800
Gutjahr Diana · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-09-24
Wortprotokoll
Wir beraten heute eine Vorlage, die tief in die Struktur unserer Alters- und Hinterlassenenversicherung eingreift. Es geht um mehr als Paragrafen und Rentenformeln. Es geht um die Frage, wie wir als Gesellschaft mit [PAGE 1794] Schicksalsschlägen umgehen, wie wir Verantwortung übernehmen und wie wir die Balance zwischen Solidarität und Eigenverantwortung finden.
Die Hinterlassenenversicherung ist ein sehr sensibler Bereich. Sie greift dann, wenn ein Elternteil stirbt - oft plötzlich, oft mitten im Leben. Sie soll auffangen, stabilisieren, Perspektiven ermöglichen. Und genau deshalb müssen wir besonders sorgfältig prüfen, wie wir sie ausgestalten.
Die Hinterlassenenrente soll insbesondere dann die Existenz der Kinder sichern, wenn der überlebende Elternteil sein Arbeitspensum zugunsten der Familie reduziert hat und nicht allein aufgrund des Verlusts des Partners, was auch schmerzhaft ist.
Die Reform ist notwendig, weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2022 entschieden hat, dass die Schweizer AHV Witwen und Witwer ungleich behandelt. Konkret: Witwen erhalten lebenslange Renten, Witwer hingegen nur bis zum 18.[NB]Altersjahr des jüngsten Kindes. Diese Ungleichbehandlung wurde als diskriminierend gewertet und verstösst gemäss EGMR gegen die Menschenrechtskonvention. Auch wenn ich diesen Entscheid des EGMR mehr als stossend finde, denn er beurteilt ein historisch gewachsenes System, müssen wir handeln.
Im Fall der Hinterlassenenversicherung plädiert die SVP für eine Reform aus eigener politischer Einsicht, nicht aufgrund gerichtlichen Zwangs.
Die Schweiz hat reagiert und eine Übergangsregelung eingeführt, die Witwern mit Kindern ebenfalls eine lebenslange AHV-Rente gewährt. Das hat zu einem deutlichen Anstieg der Rentenbezüger unter den Witwern geführt, was die AHV massiv finanziell belastet. Auch wenn die genauen jährlichen Kosten nicht separat ausgewiesen sind, ist die Tendenz klar: Die aktuelle Übergangsregelung schafft zwar Gleichbehandlung, aber sie ist finanziell nicht stemmbar.
Die AHV ist eine solidarisch finanzierte Volksversicherung. Sie muss auch für kommende Generationen tragfähig bleiben. Deshalb brauchen wir ein System, das im Wandel bestehen kann, ein System, das auf Augenmass und nicht auf Automatismus beruht. Die von der Mehrheit vorgeschlagene Reform orientiert sich nun stärker an der Betreuung von Kindern als am Zivilstand. Künftig sollen Hinterlassenenrenten bis zum 25.[NB]Altersjahr des jüngsten Kindes ausgerichtet werden, unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht. Es ist mir wichtig, hier zu erwähnen, dass aktuelle Witwen, egal welchen Alters, die Kinder haben, eine Besitzstandswahrung haben und immer noch auf die Rente zurückgreifen können. Man wird ihnen hier also nichts wegnehmen.
Für verwitwete Personen unter 55 Jahren und ohne unterhaltsberechtigte Kinder ist dagegen eine zweijährige Übergangsrente vorgesehen. Für über 55 Jahre alte verwitwete Personen ohne Kinder wie auch für EL-Beziehende gilt weiterhin die Besitzstandswahrung; also auch dort nimmt man niemandem etwas weg.
Damit wird der Fokus auf die tatsächliche familiäre Verantwortung, nicht auf formale Lebensmodelle gelegt. Das ist ein Schritt in Richtung Gleichbehandlung und finanzielle Tragbarkeit, aber auch ein Balanceakt. Denn die Reform berührt nicht nur die Rentenbezügerinnen und -bezüger von heute, sondern auch die Generationen von morgen. Sie zeigt auf, wie wir soziale Absicherung gestalten wollen: gerecht, zeitgemäss und finanzierbar. Die Kinder stehen im Zentrum, nicht der Zivilstand. Die SVP unterstützt die Idee, dass die Hinterlassenenrente künftig an die Betreuungs- und Erziehungszeit gekoppelt wird, unabhängig vom Zivilstand der betroffenen Person.
Das ist sachgerecht und entspricht den heutigen gesellschaftlichen Realitäten. Es ist nicht die Ehe, die entscheidend ist, ob ein Kind Betreuung braucht, sondern es ist die Lebenssituation.
Jedoch lehnen wir lebenslange Renten für verwitwete Personen ohne Kinder klar ab. Ein Todesfall ist tragisch, aber er darf nicht zum dauerhaften Hinderungsgrund für eine Erwerbstätigkeit werden. Die AHV ist keine Lebensversicherung, sondern eine Volksversicherung mit klaren Leistungsgrenzen. Wer keine Kinder betreut, kann und soll wieder ins Erwerbsleben zurückkehren. Das ist zumutbar und notwendig für die Stabilität des Systems.
Besitzstand ja, aber auch hier mit Augenmass: Wir anerkennen die Notwendigkeit von sozial verträglichen Übergangsregelungen. Wer heute eine Rente bezieht, soll nicht über Nacht alles verlieren. Aber das Festhalten am Besitzstand darf nicht zur Blockade werden. Die Übergänge müssen fair, aber auch zeitlich begrenzt und finanziell verkraftbar sein.
Diese Vorlage ist ein überparteilicher Kompromiss mit Weitblick. Sie ist nicht das Resultat parteipolitischer Schnellschüsse, sondern das Ergebnis intensiver, überparteilicher Arbeit, die in Konzeptanträgen geendet hat. Gemeinsam haben wir nach einer tragfähigen Lösung gesucht und, so meine ich, auch gefunden. Besonders hervorzuheben ist, dass wir in diese Reform auch einen Gegenvorschlag zur Mitte-Initiative "Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare - Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!" zur Aufhebung der[NB]Rentenplafonierung für Ehepaare integrieren konnten.
Der Gegenvorschlag zur Abschaffung des Ehepaarplafonds ist hingegen mit der Aufhebung von verschiedenen Privilegien wie dem Witwenzuschlag verbunden, was die Initiative der Mitte nicht vorsieht. Kollege Silberschmidt hat genau erläutert, wie das funktioniert. Deshalb verzichte ich hier auf eine genauere Erläuterung.
Diese Vorlage ist ein bedeutender Schritt und wird von uns auch als sozial verträglich beurteilt. Wenn wir nicht auf die Vorlage eintreten respektive sie zurückweisen, ist eine grosse Chance vertan, auch um die Möglichkeit eines Gegenvorschlags zu diskutieren, um etwas gegen die Mitte-Initiative in der Hand zu haben. Bei einer Rückweisung an den Bundesrat verlieren wir auch sehr viel Zeit, da neue Grundlagen erarbeitet werden müssen.
Mein Fazit: Tragen wir Verantwortung, anstatt Ideologien ins Zentrum zu stellen. Die SVP-Fraktion tritt auf die Vorlage ein. Wir werden uns in der Detailberatung für eine gerechte, zielgerichtete und finanzierbare Lösung einsetzen, dies im Interesse der Familien, der Kinder und der langfristigen Stabilität der AHV.
Die SVP-Fraktion beantragt Eintreten und lehnt alle Rückweisungsanträge ab. Wir tun dies mit klarem Blick auf die Realität, mit grossem Respekt vor den Betroffenen, aber auch mit dem Anspruch, dass Reformen gerecht, zielgerichtet und finanzierbar sein müssen. Diese Vorlage ist nicht einfach als eine Antwort auf ein Gerichtsurteil, sondern als Ausdruck politischer Verantwortung zu betrachten.
Besten Dank, wenn Sie den Anträgen der Mehrheit folgen.