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AB 363975

Gutjahr Diana · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-09-24

Wortprotokoll

Das vorliegende Postulat fordert den Bundesrat auf, Massnahmen zur besseren Existenzsicherung von IV-Rentenbeziehenden über die Invalidenversicherung (IV), die Ergänzungsleistungen (EL) oder über andere Wege zu prüfen. Dabei sollen neue Leistungen über die IV nicht zu Kürzungen bei den EL führen. Das Anliegen ist zwar verständlich, doch der Weg, den das Postulat einschlägt, ist aus unserer Sicht falsch.

Bereits in der Kommission diskutierten wir intensiv über die Einführung einer 13.[NB]IV-Rente. Diese wurde zu Recht abgelehnt, denn die Volksabstimmung bezog sich klar und eindeutig auf die AHV und nicht auf die IV. Nun soll über ein Postulat ein Bericht erarbeitet werden, der zwar keine 13.[NB]IV-Rente fordert, aber Massnahmen vorschlägt, die in dieselbe Richtung gehen sollen. Das ist ein Versuch, durch die Hintertüre eine neue Leistung zu etablieren, die wir aus guten Gründen nicht beschlossen haben.

Wir müssen ehrlich sein: Die IV ist kein Instrument für eine dauerhafte Grundsicherung. Sie ist eine Versicherung für den Fall der Invalidität und sollte, insbesondere bei jüngeren Menschen, eine temporäre Unterstützung sein. Doch die Realität sieht leider anders aus. Die Zahl der IV-Rentenbeziehenden steigt stetig. Im Jahr 2023 waren es rund 456[NB]000 Personen, im Jahr 2024 waren es bereits 461[NB]000 Personen, die eine IV-Leistung bezogen. Die Ausgaben steigen weiter, und wir müssen diese Entwicklung endlich bremsen.

Hierzu eine Randbemerkung: Der grösste Teil der IV-Rentenbeziehenden ist im erwerbsfähigen Alter, insbesondere zwischen 45 und 64 Jahren. Der Anteil der jungen Beziehenden unter 45 Jahren liegt bei über einem Drittel, was ein relevanter Punkt ist, wenn man über die langfristige Entwicklung und Finanzierbarkeit der IV spricht.

Gleichzeitig bestehen bereits heute Möglichkeiten zur Existenzsicherung. Wer mit der IV-Rente nicht über die Runden kommt, kann EL beantragen; wenn auch das nicht reicht, steht die Sozialhilfe zur Verfügung. Diese Instrumente sind zielgerichtet, bedarfsorientiert und gesetzlich bereits verankert. Ein sozialer Ausbau der IV würde nicht nur die Finanzierung gefährden, sondern auch falsche Anreize setzen, und das gerade in einem Bereich, der ohnehin stark wächst - ich habe die Zahlen erwähnt. Unsere Sozialwerke stehen unter enormem Druck. Die IV hat bei der AHV nach wie vor einen Schuldenberg von über 10 Milliarden Franken. Bevor wir also über Ausbauten sprechen, müssen wir die bestehenden Herausforderungen lösen. Es wäre fahrlässig, eine neue Leistung zu prüfen, ohne die langfristige Finanzierbarkeit sicherzustellen.

Hinzu kommt ein weiteres Problem: das Exportrisiko. Die Gefahr, dass Leistungen ins Ausland fliessen, besteht weiterhin. Rund 11 Prozent der Beziehenden leben im Ausland. Auch das war einer der Hauptgründe, weshalb die 13.[NB]IV-Rente in der Kommission keine Mehrheit fand. Wir möchten diese Diskussion nicht weiterführen und lehnen das Postulat deshalb ab.

Unsere Sozialwerke sind ein Fundament unserer Gesellschaft. Wir stehen in der Verantwortung, diese Systeme nicht durch gut gemeinte, aber strukturell riskante Ausbauten zu überlasten. Jede neue Leistung muss nicht nur politisch gewollt, sondern auch langfristig finanzierbar und systemgerecht sein. Die IV ist kein Auffangnetz für alle sozialen Herausforderungen. Sie ist eine Versicherung und muss auch als solche funktionieren. Wenn wir sie überfordern, gefährden wir ihre Zukunft und die Versorgung jener, die wirklich darauf angewiesen sind. Wir müssen die IV stabilisieren, nicht ausbauen.

Als starke Minderheit lehnen wir das Postulat deshalb ab, wie es auch der Bundesrat tut - aus Verantwortung gegenüber unseren Sozialwerken und der kommenden Generation.