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Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-09-18

Wortprotokoll

In diesem zweiten Erlass geht es uns nun darum, dass man heute kein Fait accompli schafft, nachdem wir ja beschlossen haben, dass wir eben gerade ein solches Gesetz zur Stammzellenforschung wollen, und dass man damit nun auch die Konsequenz zieht und kein Fait accompli in Bezug auf die heute vorhandenen überzähligen Embryonen schafft. Ich darf kurz daran erinnern, dass nach dem Fortpflanzungsmedizingesetz ja bis Ende Jahr, also bis Ende dieses Jahres 2003, diese so genannt überzähligen Embryonen vernichtet werden müssen. Ich denke, man darf im Rückblick sagen, dass natürlich die Situation bei der Beratung 1997/98 eine andere war: Man wusste noch nicht, dass dieses Thema der Stammzellenforschung sich nun derart entwickeln würde, sonst hätte man wohl die Frage dieses Zeitraumes schon damals etwas anders gesehen. Die Situation ist also heute anders. Wir sollten uns deshalb überlegen, ob wir eben diese Frist nicht genau zu dem Zeitpunkt verlängern, an dem wir eine gesetzliche Grundlage für die Forschung mit Stammzellen schaffen.

Das haben wir jetzt getan: Diese Forschung ist unter restriktiven Bedingungen erlaubt, und sie ist natürlich darauf angewiesen, dass Erzeuger von überzähligen Embryonen - wenn ich das so sagen darf - früher oder später auch einverstanden sind, dass es solche Forschungsprojekte gibt. Heute ist es so, dass wir nicht genau wissen, wie viele überzählige Embryonen zur Verfügung stehen. Wir wissen auch nicht genau, wie viele nötig sind, um entsprechende Stammzelllinien zu entwickeln. Die Tendenz in der Forschung geht klar in Richtung einer möglichst wenig verbrauchenden Forschung durch gute Stammzelllinien, die für verschiedene Zwecke verwendet werden können. Solange diese Fragen aber nicht geklärt sind, scheint es uns sinnvoll - und offensichtlich ist das auch die Meinung der grossen Kommissionsmehrheit -, dass wir diesen Termin etwas hinausschieben, damit kein Präjudiz geschaffen wird.

Ich erinnere daran, dass mit diesem Hinausschieben zwei Varianten verbunden sind: Die Mehrheitsvariante hält das Jahr 2005 für fruchtbarkeitsmedizinische Zwecke und das Jahr 2008 für die Möglichkeit von Forschungen fest, wobei das betroffene Paar in jedem Fall seine Einwilligung geben müsste. Sie haben festgestellt, dass die Variante der Minderheit, die ich anführe, hier ein einheitliches Datum festlegen möchte.

Ich persönlich glaube nicht, dass das ein sehr entscheidendes Thema ist. Das entscheidende Thema ist, dass Sie eintreten und die Frist verlängern. Man kann entweder eher legislatorisch argumentieren und sagen, nach der heutigen Gesetzeslage sei es sinnvoller, diese zwei Termine zu haben: Das Fortpflanzungsmedizingesetz äussert sich schon zur fortpflanzungsmedizinischen Verwendung; deshalb sollte dort der Termin nur zurückhaltend hinausgeschoben werden, währenddem bei den Stammzellen, also bei der Verwendung für die Forschung, ja jetzt dieses neue Gesetz in Kraft tritt.

Diese Optik würde eher für die Mehrheit sprechen. Unsere Optik ist eher auch eine ein bisschen aus dem Felde, in dem Sinne, dass uns etwa die Fruchtbarkeitsmediziner - wenn Sie verlängern - sagen: Ja, was sage ich dann einer betroffenen Frau, die beispielsweise 2006 weiss, dass sie noch einen befruchteten Embryo hat, die eigentlich nicht mehr daran gedacht hat, diesen zu verwenden, und ihn nun verwenden will? Er ist noch da; er kann für die Forschung verwendet werden, aber nicht mehr für die Frau. Wie soll das einem Elternpaar erklärt werden können? Das war die Überlegung, weshalb die Minderheit eben doch gesagt hat: Es ist logischer, hier ein einheitliches Datum zu wählen. Es ist klar, dass dies Änderungen der Artikel 15 und 16 des Fortpflanzungsmedizingesetzes bedingen würde. Die sind in einem dringlichen Bundesgesetz nicht zu machen - das verstehen wir. Das müsste man dann wohl hinterher anpassen.

Aber aus unserer Optik ist die Situation klar: Ich bitte Sie sehr, hier in jedem Fall einzutreten. Den Antrag Genner auf Nichteintreten sollte man ablehnen. Die Verfassungsmässigkeit ist gegeben; das haben wir früher gesagt. Zudem denken wir, dass der Antrag Baumann Alexander hier auch nichts beiträgt, weil dann ja die Wahlfreiheit der Eltern eingeschränkt würde. Die Eltern müssen in jedem Fall befragt werden und ihren Entscheid - Forschung oder Fruchtbarkeitsmedizin - kundtun.

Schliesslich zur Frage: Minderheit oder Mehrheit? Solange Sie eintreten, ist das vielleicht etwas weniger wichtig. Ich denke, es gibt in Bezug auf die Praktikabilität des Ganzen, der Klarheit, der Zeitlimiten für die Eltern und die Erzeuger gute Gründe, hier für beide Verwendungszwecke - Forschung und Fruchtbarkeitsmedizin - bei 2008 zu bleiben.

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