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preparatory:AB 364851

Molina Fabian · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-12-02

Wortprotokoll

Herr Kollege Tuena, in Artikel 22a wird festgehalten, dass Schweizer Kriegsmaterial an die Staaten des Anhangs 2 KMV selbst dann geliefert werden kann, wenn sich eines dieser Länder im Krieg befindet. Das ist ein klarer Widerspruch zum Neutralitätsrecht, zum Gleichbehandlungsgebot im Haager Abkommen. Meine Frage ist, wie Sie das mit Ihrer Neutralitätspolitik in Übereinstimmung bringen.