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preparatory:AB 365496

Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-12-04

Wortprotokoll

Die Schweiz ist ein neutraler Staat, und die Schweiz wird auch ein neutraler Staat bleiben. Wir haben das Neutralitätsrecht zu beachten. Neutralitätsrecht ist Völkerrecht. Gemäss der Haager Konvention, auf die wir uns auch heute noch berufen, darf sich die Schweiz als neutraler Staat erstens nicht an Kriegen beteiligen. Zweitens gilt das Gleichbehandlungsgebot gegenüber den beiden kriegführenden Parteien, auch was Waffenlieferungen anbelangt. Drittens darf die Schweiz keinem Militärbündnis beitreten. Viertens sind wir verpflichtet, auf unserem Territorium keine fremden Truppen zuzulassen.

All dies beachten wir auch mit der Änderung des Kriegsmaterialgesetzes. Wir halten das Abkommen zu Recht minutiös ein. Im Haager Abkommen steht aber absolut nirgends, dass wir unser Kriegsmaterialgesetz mit einer Nichtwiederausfuhr-Erklärung für Länder mit vergleichbaren Werten wie den unsrigen dermassen einschränken müssen. Dies ist weder in der Haager Konvention noch in der Bundesverfassung festgehalten. Diese Fessel haben wir uns selbst auferlegt. Diese Fessel erweist sich seit Jahren als kontraproduktiv, und von dieser Fessel müssen wir uns endlich erlösen. Diese Möglichkeit haben wir jetzt.

Wenn wir bei der Wiederausfuhr keine Änderung zulassen, hindern wir eben auch andere Länder daran, ihre Sicherheit zu verteidigen, und wir schwächen damit ebenso unsere eigene Verteidigungsfähigkeit. [GZ]

Ich bitte Sie, der Änderung zuzustimmen.