preparatory:AB 366537
Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-12-09
Wortprotokoll
Es freut mich natürlich, dass der Bundesrat bereit ist, auch die zweite Motion, die in eine ähnliche Richtung geht wie die vorhergehende, zu unterstützen. Selbstverständlich, Kollege Schwander, ist es auch mir ein Anliegen, dass die verfassungsrechtlichen Kompetenzen eingehalten werden, aber, Herr Bundesrat Rösti hat es gesagt, es gibt da durchaus Spielraum.
Bei dieser Motion geht es darum, die Einsprachemöglichkeiten bei Bau- und Raumplanungsverfahren zu präzisieren und klarzustellen, wer überhaupt einspracheberechtigt ist. Nur wer direkt und auf eine besondere Art und Weise schutzwürdige Interessen geltend machen kann, soll sich gegen ein Bauvorhaben wehren können. So könnte man zum Beispiel objektive, messbare Kriterien festlegen wie die räumliche Nähe, je nachdem sogar mit einem definierten Radius, oder die Sicht- oder Hörbarkeit. Man kann sich auch messbare Schwellenwerte vorstellen, zum Beispiel, was den Lärm in Dezibel anbelangt, oder beim Schattenwurf eine Mindestdauer des Lichtverlustes. Es gibt da ganz verschiedene Möglichkeiten. Eine präzise gesetzliche Definition des Begriffs des schutzwürdigen Interesses schafft aber endlich ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der legitimen Mitwirkung der Bevölkerung und der notwendigen Rechtssicherheit im Bau- und Planungswesen. Ich danke dem Bundesrat auch da, wenn er rasch vorwärtsgeht und uns bald die möglichen Änderungen vorlegt, damit die Zahl solcher Baueinsprachen künftig reduziert werden kann.