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preparatory:AB 36739

Dunant Jean Henri · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-09-24

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion will nicht auf diesen Gesetzentwurf eintreten. Warum ist das so? Der vorliegende Gesetzentwurf weist gravierende Lücken auf. Die allgemeine Volksgesundheit und das Ziel des Ausstieges aus der Drogensucht werden nicht klar in den Vordergrund gestellt. Das Betäubungsmittelgesetz muss weiterhin nur ein Betäubungsmittelgesetz im eigentlichen Sinne des Wortes bleiben und darf nicht zu einem allgemeinen Suchtpräventionsgesetz umfunktioniert werden.

Die Voraussetzungen für die Heroinverschreibung im bisherigen Rahmen müssen ausdrücklich im Gesetz verankert [PAGE 1503] werden. Die Heroinverschreibungen dürfen nicht auf Kosten der Prämienzahler durch die Krankenkassen finanziert werden. Es muss eine klare gesetzliche Abgrenzung zwischen Industrie- und Drogenhanf erfolgen, und der gewerbsmässige Anbau von und der Handel mit Drogenhanf muss grundsätzlich verboten bleiben. Oberstes Ziel von Therapie und Betreuungsmassnahmen muss die Drogenabstinenz des Individuums sein.

Mit dieser Revision des Betäubungsmittelgesetzes wird ein allgemeines Suchtpräventionsgesetz vorgeschlagen. Wenn der Gesetzgeber bei der vorgesehenen Revision ausgewogen sowohl die Interessen der nicht sozialschädlichen Drogenkonsumenten wie auch die Interessen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit berücksichtigt, dann könnten sich wahrscheinlich alle einverstanden erklären. Es müsste nicht einmal mit einem Referendum gerechnet werden. Nach dem heutigen Stand wären die Heroinverschreibungen weiterhin gesetzlich gesichert. Auch Polizei und Staatsjustiz wären, gestützt auf das Opportunitätsprinzip, von der Verfolgung der Drogenkonsumenten wesentlich entlastet. Trotzdem wären weiterhin die erforderlichen repressiven Massnahmen greifbar, um inskünftig öffentliche Ordnung und Sicherheit zu garantieren und zu sichern. Schliesslich müssen auch die Drogenkonsumenten keine staatlichen Verfolgungen mehr fürchten, vielmehr könnten sie in Ruhe ihrem Drogenkonsum frönen, solange sie sich an die gesetzlich vorgegebenen Spielregeln halten und ihr Drogenkonsum nicht sozialschädlich ist.

Würde aber jetzt das Betäubungsmittelgesetz in ein allgemeines Suchtpräventionsgesetz umfunktioniert und der gewerbsmässige Drogenhanfanbau für nicht medizinische oder wissenschaftliche Zwecke erlaubt, würde die Schweiz gegen die internationalen Abkommen verstossen, und den Kantonen und Gemeinden würden erhebliche Mehrkosten entstehen, sodass das revidierte Gesetz gar nicht vollzogen werden könnte.

Ohne Zweifel wird die Cannabisfrage im Zentrum unserer Beratung stehen. In diesen Tagen ist eine Anzahl von Ihnen geneigt, der Liberalisierung des Kaufes und Gebrauches von Cannabis zuzustimmen. Sie befürworten dieses Vorgehen, weil auf diese Weise vielfältigen Problemen aus dem Wege gegangen werden kann, weil eine liberalere Lösung den heutigen Gebräuchen und Sitten entgegenzukommen scheint, weil der Weg des geringsten Widerstandes für alle Beteiligten der bequemste ist. Ähnlich geht es ja mit den Wandschmierereien, die kurzerhand zu Kunst deklariert werden, weil es zu mühsam erscheint, zu kontrollieren und zu korrigieren. Nur hat der Cannabiskonsum ungleich ernstere Konsequenzen als Graffiti. Es geht hier um die psychische und physische Gesundheit unserer Jugend, weniger um das Wohl von künstlerisch tätigen Erwachsenen der 68er-Generation.

Sie denken also daran, eine Droge zu liberalisieren, die nach kurzer Dauer regelmässigen Konsums zu Schäden führt und überdies als Vorläuferdroge für den Konsum noch härterer Drogen wirken kann. Entspricht es liberalkonservativem Gedankengut, dass eine Vorläuferdroge leichter zugänglich gemacht wird, statt unsere Jugend bestmöglich davor zu schützen? Wollen unsere weitgehend abwesenden freisinnigen Freunde diesen Unsinn, der zur Drogenabhängigkeit führen kann, wirklich unterstützen? Entspricht es christlicher Philosophie, unserer Jugend den Zugang zu dieser Droge und ihrem Umfeld leichtfertig zu ermöglichen? Ist es schliesslich sozial, charakterschwachen Jugendlichen Zugang zu Drogen zu ermöglichen, welche ihre Lern- und Leistungsfähigkeit reduzieren, und ihnen damit wesentliche Inhalte und Chancen im Leben vorzuenthalten?

Das Bundesamt für Gesundheit bekämpft mit Recht den Tabakkonsum, befürwortet jedoch die Liberalisierung von Drogen. Offenbar genügt der Alkohol- und Tabakkonsum nicht, um unsere Jugendlichen zu schädigen. Was ist denn das für eine Gesellschaft, die dazu beiträgt, dass die Jugendlichen ihre Gesundheit zerstören - ein Vorgehen, das noch durch Politiker unterstützt wird, welche im Wahljahr fürchten, unpopulär zu sein.

Völlig daneben ist schliesslich die Idee, eine Substanz, die weder angebaut noch verarbeitet noch gehandelt werden darf, mit einer Steuer zu belegen. Vespasian hätte wohl auch hier gesagt: Non olet. Cannabis ist eine Droge und macht psychisch und physisch krank. Die Auswirkungen des Cannabiskonsums sind negativ. Mit dem Liberalisieren von Cannabis wird kein Problem gelöst. Liberalisieren klingt fortschrittlich und kommt in diesem Zusammenhang bei der Jugend und bei sonst nicht so liberalen Politikern gut an. Der Konsum von Rauschmitteln ist nicht nur ein individuelles Problem. Drogenabhängigkeit und Drogenrausch tangieren direkt oder indirekt die persönliche Umgebung eines Drogenabhängigen wie auch sein weiteres Umfeld. Die Schweiz ist weltweit schon häufig wegen ihrer Toleranz gegenüber dem Drogenkonsum kritisiert worden. Wollen wir das wirklich?

Die SVP-Fraktion will weder Liberalisierung noch gar Legalisierung und sieht keinen Anlass, vom Status quo abzuweichen.

Im Namen der SVP-Fraktion beantrage ich Ihnen Nichteintreten auf diese Gesetzesvorlage.