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AB 367475

Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-12-15

Wortprotokoll

Es geht noch weiter; ich musste nur etwas Luft holen. (Heiterkeit)

Die Kommission beantragt die Ablehnung der Motion. Ich möchte es nur noch kurz begründen, Herr Präsident, da das Anliegen der Motion den Rahmen des Experimentierartikels verlässt. Der neue Artikel 59b KVG ist seit dem 1.[NB]Januar 2023 in Kraft. Gemäss diesem Artikel hat das EDI lediglich die Kompetenz zur Genehmigung von Pilotprojekten Dritter wie der Kantone, der Versicherer, der Leistungserbringer oder der Patientenorganisationen. Der Artikel sieht hingegen keine Lancierung von Projekten durch das EDI oder den Bundesrat vor.

Die Kommission möchte an dieser Rollenteilung klar festhalten. Wir weisen darauf hin, dass das Bundesamt für Gesundheit (BAG) über die Möglichkeit von Pilotprojekten zur Übernahme von Leistungen im Ausland ausserhalb der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit ausführlich informiert hat. Aus Sicht der Kommission liegt es an den Akteuren, auch diese Möglichkeit zu nutzen. Zusätzlich möchte die Kommission auf die Debatte im Ständerat während der Herbstsession 2025 zur Motion Dobler 23.4177, "Medikamentenpreise. Vergütung von im Ausland gekauften günstigen Medikamenten oder Hilfsmitteln durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung nach KVG, um die Preise und Kosten zu senken", hinweisen. Wir haben es dort abgelehnt, im Ausland gekaufte Medikamente durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung zu vergüten und in diesem Bereich das Territorialprinzip zu öffnen. Unsere Kommission hält es daher nicht für kohärent, den Bundesrat nun mit der Förderung eines Pilotprojektes zur Lockerung zu [PAGE 1335] beauftragen. Der Bundesrat hat lediglich die Kompetenz, zu begutachten und zu genehmigen. Der Bundesrat kann, wie ich bereits erwähnt habe, kein eigenes Projekt starten.

Aus diesen Gründen beantragt Ihnen die einstimmige Kommission, diese Motion abzulehnen.