preparatory:AB 368520
Hübscher Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-12-17
Wortprotokoll
Ich möchte auch noch einmal kurz festhalten, was vielleicht nicht ganz korrekt herübergekommen ist.
Erstens kommt es nicht automatisch, nichts kommt automatisch; es gibt ein vereinfachtes Zulassungsverfahren. Das möchte ich nochmals betonen. Wir reden nicht von automatisch. Es braucht immer noch eine zulassungswillige Firma, die die Kosten und den Aufwand nicht scheut und die Zulassung in der Schweiz beantragt. Zweitens haben Sie vermutlich ebenfalls Absatz 3 des Entwurfes gelesen, mit dem den Behörden die Möglichkeit gegeben wird, Mittel, die in der EU zugelassen sind, in der Schweiz nicht zuzulassen, wenn es Umwelt und Gesundheit erfordern.
Der Aktionsplan Pflanzenschutzmittel - darauf möchte ich nochmals hinweisen -, den wir verabschiedet haben, sieht Ziele im Bereich Umwelt und beim Schutz der Kulturen vor. Beim Schutz der Kulturen, da sind wir nicht auf Kurs. Wir sind mit dem Schutz der Kulturen überhaupt nicht auf Kurs. Genau da setzt die Initiative an.
Ich möchte noch einmal sagen, was der Unterschied zwischen der Verordnung und der Initiative ist, die wir jetzt behandeln. Der Entwurf, den wir jetzt behandeln, hat erstens ein vereinfachtes Zulassungsverfahren und zweitens - das sieht die Verordnung nicht vor - ein beschleunigtes Zulassungsverfahren. Das beschleunigte Zulassungsverfahren sieht vor, dass die Bewilligungen innerhalb von zwölf Monaten behandelt werden müssen, wenn das Dossier vollständig ist. Das ist der grosse Unterschied zur Verordnung, die seit dem[NB]1.[NB]Dezember in Kraft ist.
Noch ein letzter Punkt zu Holland, das wurde auch falsch gesagt: Es geht nicht um alle Zonen, sondern es sind die Zone Süd und die Zone Mittel und die beiden Länder Belgien und Niederlande; das ist nicht die Zone Nord. Der Unterschied ist - das möchte ich nochmals betonen, das wurde nicht klar erwähnt, auch vom Bundesrat nicht -, dass wir sehr viel Gemüsesaatgut aus diesen beiden Ländern importieren. Das Gemüsesaatgut ist zum Teil genau mit Mitteln behandelt, die in der Schweiz nachher nicht zugelassen sind, es gibt dafür keine Zulassung. Das ist der ganz grosse Unterschied. Deshalb brauchen wir eben auch bezüglich beider Länder die Möglichkeit einer Zulassung.
Zu den Notfallzulassungen möchte ich nichts sagen, dazu kommen wir in der Detailberatung; die Frau Bundesrätin hat es ausgeführt.
Ich möchte Ihnen nochmals Folgendes beantragen: Treten Sie auf die Vorlage ein, wie es die Mehrheit der Kommission beantragt.