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preparatory:AB 369179

Tuena Mauro · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-03-02

Wortprotokoll

Ich spreche zuerst zu meinem Minderheitsantrag bei Artikel 59 Absatz 1 Buchstabe f betreffend die Verjährung von Mord, danach äussere ich mich zum Eintreten - nur damit keine Missverständnisse entstehen, da ich das ebenfalls verwechselt habe. Bei meiner Minderheit geht es aber gewissermassen auch um den Kern der Debatte. Wir beraten hier nämlich nicht irgendeine Einzelinitiative, sondern heute geht es um die Umsetzung einer Standesinitiative, der Initiative eines Kantons also, die eine grosse Mehrheit auf sich vereint. Ich kann Ihnen auch sagen - und das nehme ich für mich in Anspruch -, dass ein solches Anliegen in[NB]der[NB]Bevölkerung wohl eine Mehrheit fände. Das wissen auch Sie.

Natürlich geht es bei meiner Minderheit um das Delikt Mord. Die Standesinitiative St.[NB]Gallen verlangt von uns eine Umsetzung zum Delikt Mord, wonach dafür keine Verjährung gelten soll. Das ist das Anliegen dieser Initiative. Beide Räte haben diese Standesinitiative unterstützt. Warum beraten wir nun heute darüber? Das hat, wie Sie wissen, eine lange Vorgeschichte. Und ich sage Ihnen: Hinter diesen grausamen Verbrechen wie Mord stehen immer Betroffene - nicht die Opfer selbst, aber Menschen, die die Opfer gekannt haben. Für sie geraten diese grausamen Taten nicht nach ein paar Jahren in Vergessenheit.

Die Technik hat sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten massiv verändert. Heute gibt es nicht nur Fingerabdrücke oder Zeugenaussagen wie damals, sondern heute gibt es detaillierte DNA-Proben, dank derer auch solche Schwerstverbrechen doch noch aufgeklärt werden können. Wir wollen, dass Mord in Zukunft unverjährbar ist. Die Schweiz wäre nicht das einzige Land. Wenn ich zum Beispiel nach Deutschland schaue, so stelle ich fest, dass die Unverjährbarkeit auch in Deutschland im Strafgesetzbuch verankert ist. Es gibt in keinem Gesetz, und das ist mir wichtig zu betonen, ein Recht auf irgendeine Verjährung, auch nicht in der Europäischen Menschenrechtskonvention; Sie berufen sich ja vielfach auf diese Menschenrechtskonvention. Heute haben wir die Möglichkeit, diesen Schritt zu tun und umzusetzen, was die Initiative des Kantons St.[NB]Gallen im Wortlaut verlangt, nämlich Unverjährbarkeit bei Mord.

Ich möchte Sie bitten, diesen Weg jetzt zu gehen, diese Verantwortung wahrzunehmen und entsprechend die Minderheit Tuena zu unterstützen.