preparatory:AB 370885
Binder-Keller Marianne · Ständerat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-10
Wortprotokoll
Wir haben vorhin über die Motion Maret Marianne, die ein Rahmengesetz zum Schutz vor häuslicher Gewalt fordert, abgestimmt. Ich danke für die Zustimmung. Das Gesetz soll Prävention, Opferschutz und Ahndung einheitlich regeln sowie bestehende organisatorische, rechtliche und finanzielle Lücken schliessen. Es mag Sie erstaunen, dass ich im gleichen Atemzug trotzdem auch Kollege Schwander für sein Engagement und seine Involviertheit bei diesem Thema danken möchte. Auch die Schilderung der Gewaltakte zeigt, dass er sich hier auskennt und sich auch darum kümmert. Ich glaube, dass man das auch einmal tabulos auf den Tisch legen muss. Ich bin trotzdem zu einem anderen Schluss gekommen und denke, dass es ein Rahmengesetz braucht.
Aber jetzt zu dieser Motion: Die vorliegende Motion Z'graggen und auch die Motion Gmür-Schönenberger stellen sozusagen ein Paket dar; Frau Kollegin Z'graggen hat das bereits gesagt. Frau Gmür, ich möchte natürlich nicht vorgreifen, ich möchte ein übersichtliches Tätermonitoring. Das wird bis anhin tabuisiert. Wenn man häusliche Gewalt umfassend und wirksam bekämpfen will, dann braucht es auch Analysen zu den Ursachen und Wissen über die Täterschaft, um Risikofaktoren aufzufangen.
Zur vorliegenden Motion Z'graggen: Dass häusliche Gewalt auch ein Phänomen ist, das sich aufgrund der Migration akzentuiert, ist ein Faktum und ein Tabu, das man auch angehen muss. Deshalb muss die Ablehnung häuslicher Gewalt ein zwingendes Integrationskriterium sein. Wer das anders sieht, soll und kann nicht bleiben.
Man kann es drehen und wenden, wie man will. Es kommen im Zuge der Migration Menschen aus Ländern mit anderen Rechtsauffassungen. Sie haben andere Sozialisierungserfahrungen, und die Vorstellung von Gleichstellung ist eine ganz andere als in unserem demokratischen Rechtsstaat, was nicht heisst, dass häusliche Gewalt nicht auch innerhalb unseres demokratischen Rechtsstaates geschieht. Aber ich muss jetzt nicht aufzählen, welchen fürchterlichen Gewaltakten Frauen in gewissen Ländern ausgesetzt sind. Es kann nicht sein, dass Leute hier Asyl beantragen, welche die rigide Rechtsordnung im Heimatland monieren, diese aber hier anwenden. Deshalb finde ich, dass man die Ablehnung von häuslicher Gewalt als Integrationskriterium definieren muss, um auch solche Menschen wegweisen zu können.