preparatory:AB 371753
Baume-Schneider Elisabeth · Bundesrat · Jura · 2026-03-16
Wortprotokoll
Der Schutz der öffentlichen Gesundheit bei Tätigkeiten mit Pathogenen in Laboratorien wird in der Schweiz durch das Gentechnikgesetz, das Epidemiengesetz sowie durch die Verordnung über den Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen gewährleistet. Die Verordnung regelt den Umgang mit gentechnisch veränderten, pathogenen und gebietsfremden Organismen und schreibt für jede Tätigkeit die Einhaltung umfassender Biosicherheitsmassnahmen vor. Dies gilt auch für die sogenannte Gain-of-Function-Forschung. Der Pabs-Anhang zum Pandemieabkommen regelt den Zugangs- und Vorteilsausgleich beim Austausch von Krankheitserregern. Der Anhang ist integraler Bestandteil des Pandemieabkommens und derzeit noch in Verhandlung.