preparatory:AB 371760
Baume-Schneider Elisabeth · Bundesrat · Jura · 2026-03-16
Wortprotokoll
Die Digitalisierung der Arzneimittelinformation ist bereits im Gang. Seit Dezember 2025 kann bei Arzneimitteln, die nur von Fachpersonen verwendet werden, auf gedruckte Packungsbeilagen verzichtet werden. Bis Ende 2026 wird zudem ein zweidimensionaler Barcode auf Verpackungen Pflicht, der direkt zur digitalen Patienteninformation führt.
Elektronische Informationen sind leichter zugänglich, können vergrössert, durchsucht oder vorgelesen werden und bilden die Grundlage für einen späteren Verzicht auf Papierbeilagen. Eine von EDI und WBF eingesetzte Expertengruppe empfiehlt, gedruckte Beilagen vollständig durch elektronische Versionen via QR-Code zu ersetzen, abrufbar in der gewünschten Landessprache. Die Umsetzung ist im Rahmen der Verordnungsänderungen zur Revision 3b des Heilmittelgesetzes vorgesehen. Die Vernehmlassung zur Gesetzesrevision selber sollte noch vor dem Sommer 2026 eröffnet werden. [PAGE 410]