Lexipedia

preparatory:AB 373055

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2026-03-19

Wortprotokoll

Ich habe volles Verständnis und unterschreibe alles, was hier gesagt wurde. Aber so einfach ist es dann doch nicht. Sie sagen, Herr Ständerat Maillard, "nos autorités exécutives", das wäre ja dann der Bundesrat. Das heisst, der Bundesrat müsste dann eigentlich bei den Ausschreibungskriterien bzw. in die Ausschreibungsverfahren eingreifen.

Ich stimme Ihnen zu, wir haben als Eigner natürlich einen engen und regelmässigen Kontakt zu unseren Unternehmen. Es gab hier Ausschreibungskriterien zur Wirtschaftlichkeit, zu Investitions- und Betriebskosten, aber vor allem auch - das möchte ich hier spezifisch betonen - projektspezifische Anforderungen und Qualitätsanforderungen. Es gab also ein Riesenpflichtenheft, das hier deponiert wurde. Es ging schon nicht einfach darum, das billigste Angebot auszuwählen, sondern letztlich eben das beste Angebot im Sinne aller Kriterien anhand eines Punktesystems bzw. Qualitätssystems, das von den Interessenten nicht angefochten wurde. In diesen Prozess einzugreifen, wäre schon fragwürdig, aber wir können vielleicht auch mal bilateral anschauen, wo, an welchem Punkt, wir eingreifen sollten. Während der Verfahren haben ja alle Interessenten die Möglichkeit - das muss ich Ihnen nicht sagen -, die Verfahren durch die Justiz beurteilen zu lassen. Nochmals: Die Bewertung der Eingaben erfolgte gemäss den zuvor allen Anbietern bekannt gegebenen Zuschlagskriterien.

Basierend auf dieser Bewertung, haben die SBB den Zuschlag Siemens Mobility erteilt. Gegen diesen Vergabeentscheid hat die Stadler Rail AG Beschwerde beim [PAGE 332] Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Bei allem Verständnis für das, was Sie hier über Industrie und Arbeitsplätze alles gesagt haben, bitte ich Sie meinerseits um Verständnis dafür, dass ich Ihnen bei dieser Ausgangslage nicht sagen kann, welches hier die ausschlaggebenden Kriterien waren.

Der Bundesrat setzt sich generell dafür ein, dass bei Beschaffungen die gesetzlichen Vorgaben eingehalten und faire Wettbewerbsbedingungen gewahrt werden. Das Beschaffungsrecht schreibt diese Gleichbehandlung, die Sie kennen, und die Nichtdiskriminierung vor; nicht zulässig ist insbesondere die Bevorzugung inländischer Unternehmen - das kennen Sie alles. Ich nehme aber hier gerne mit, dass wir, wie zwischen den Zeilen gesagt wurde, den Kontakt mit den Unternehmen intensiv pflegen und das Ganze auch kritisch begleiten sollen, was wir auch tun werden.