preparatory:AB 373874
Wyssmann Rémy · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-04-28
Wortprotokoll
Ich spreche zu zwei Minderheiten, zu Artikel 16 Absatz 1bis und zu Artikel[NB]17b.
Meine erste Minderheit verlangt, dass Personalverleihe nach Arbeitsvermittlungsgesetz in ihren Verträgen von den Bestimmungen in den Artikeln 5 bis 14 des Entwurfes abweichen können. Somit würde es sich hier nicht um teilzwingende, sondern neu um dispositive Bestimmungen im Bereich Arbeitsverleih handeln. Dies stärkt und fördert die Vertragsfreiheit. [PAGE 727]
Lassen Sie mich etwas zur Vertragsfreiheit sagen. Eigentlich leben wir in einer Marktwirtschaft, und in einer Marktwirtschaft bestimmen Angebot und Nachfrage den Preis. Heute Morgen haben wir gehört, dass 14[NB]000 Stellen in der Pflege unbesetzt sind. Wir haben also einen Nachfrageüberhang und damit einen Verkäufermarkt, und in einem Verkäufermarkt müssten die Verkäufer der Arbeitsbedingungen also die Arbeitsbedingungen diktieren. Die Arbeitsbedingungen müssten so immer besser werden. Aber warum ist das nicht so? Ich kann Ihnen die Antwort geben: Die grosse Mehrheit der Pflegenden arbeitet eben in öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnissen, und dort gelten das Legalitätsprinzip und das Rechtsgleichheitsprinzip. Das heisst, alle müssen in öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnissen gleich gut oder eben auch gleich schlecht behandelt werden. So können die Arbeitsbedingungen nie an die grosse Nachfrage angepasst werden. Unterstützen wir deshalb die Vertragsfreiheit wenigstens in demjenigen Bereich, wo dies noch möglich ist, also bei den Personalverleihern. Ich garantiere Ihnen: Die Arbeitsbedingungen werden sich dort weiter und schneller verbessern als im öffentlichen Sektor.
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass Artikel 117b der Bundesverfassung die Förderung der Pflege ausdrücklich verlangt. Der Artikel sagt aber nicht, dass dies über eine staatliche Regulierung, über mehr Sozialismus erfolgen muss. Es kann auch durch mehr Markt und mehr Freiheit erfolgen.
Ich bitte Sie deshalb, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen.
Noch etwas zu Artikel 17b, zur zweiten Minderheit: Hier verlange ich die Streichung des Abschnittes 3a und somit der Finanzierung ausschliesslich über Sozialversicherungsbeiträge und Krankenkassenprämien, so wie es die Mehrheit der Kommission verlangt. Meine Minderheit will keinen Automatismus in der Kostenabwälzung auf den Prämienzahler. Der Prämienzahler bezahlt in der Schweiz sonst schon sehr viel. Wir haben es gehört und gelesen in der letzten Zeit: Über drei Millionen Schweizerinnen und Schweizer können sich keine Sparquote mehr leisten, weil ihr Einkommen für die Bezahlung von Zwangsversicherungsprämien, Steuern und Abgaben verwendet wird. Dieser destruktive Automatismus muss endlich aufhören.
Ich bitte Sie deshalb, auch diesen Minderheitsantrag zu unterstützen.