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preparatory:AB 374374

Pfister Martin · Bundesrat · Zug · 2026-04-30

Wortprotokoll

Ich freue mich, darf ich mich heute Nachmittag mit der Fauna der Alpen beschäftigen, und ich muss zugeben, dass ich den Gänsegeier bisher nicht gekannt habe.

Der Motionär verlangt, dass der Bund künftig Entschädigungen für Nutztiere leistet, wenn diese auf Alpweiden nachweislich von Gänsegeiern angegriffen wurden oder durch Steinschlag umgekommen sind. Dazu müsste die Gesetzgebung angepasst und der Gänsegeier in die bestehenden Entschädigungsregelungen aufgenommen werden.

Der Bundesrat nimmt das Anliegen der Landwirtschaft und insbesondere der Alpwirtschaft sehr ernst. Die Herausforderungen betreffen unter anderem den Umgang mit Grossraubtieren wie dem Wolf, den strukturellen Wandel sowie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Gerade deshalb ist es wichtig, staatliche Massnahmen gezielt dort anzusetzen, wo ein nachweisbarer Handlungsbedarf besteht. Auch wenn in den Schweizer Alpen vermehrt Gänsegeier zu beobachten sind: Gänsegeier sind Aasfresser und ernähren sich praktisch ausschliesslich von bereits verendeten Tieren. Bei einem Verlust von Nutztieren durch Steinschlag handelt es sich um einen Elementarschaden. Der dadurch verursachte finanzielle Schaden kann bereits heute durch entsprechende Versicherungen abgedeckt werden. Eine Gesetzesanpassung in diesem Bereich ist dafür nicht erforderlich. [GZ]

Ich bitte Sie daher, die Motion abzulehnen.